Ryanair streicht zahlreiche Flüge. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland ermutigt Verbraucher, ihre Rechte gegenüber der Airline geltend zu machen.
Ob Fluggästen Entschädigungsansprüche zustehen, hängt davon ab, ob die Airline ihre Kunden rechtzeitig über die Annullierung informiert und gleichzeitig eine Umbuchung angeboten hat.
Fluggästen, denen zwei Wochen im Voraus Auskunft über den Flugausfall erteilt wurde, haben keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen.
Wann haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung?
Komplizierter wird es, wenn Betroffene kurzfristig über die Annullierung in Kenntnis gesetzt werden. Geschieht dies weniger als zwei Wochen vor dem planmäßigen Abflug,
hat der Fluggast ein Recht auf Entschädigung. Eine Ausnahme besteht, wenn ihm gleichzeitig eine Umbuchung angeboten wird. Hier gelten zeitliche Vorgaben für den Ersatzflug:
- Wird der Verbraucher sieben Tage bis zu zwei Wochen vorher informiert, besteht der Entschädigungsanspruch, wenn der Ersatzflug mehr als zwei Stunden vor dem gebuchten Flug abfliegt bzw. vier Stunden später landet.
- Wird der Verbraucher erst sehr kurzfristig, das heißt weniger als sieben Tage vor Abflug informiert, sind die zeitlichen Vorgaben noch strenger:
Der Entschädigungsanspruch besteht bereits dann, wenn der Ersatzflug mehr als eine Stunde früher als geplant abfliegt oder zwei Stunden später landet.
„Wir ermutigen Betroffene dazu, ihre Rechte gegenüber Ryanair geltend zu machen. Aufgrund unserer Erfahrungen können wir davon ausgehen,
dass die Airline ihren gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber den Kunden nachkommen wird“, sagt Bernd Krieger, Leiter des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ).
Ob Fluggästen ein Entschädigungsanspruch zusteht, kann beigefügter Tabelle leicht entnommen werden. Mehr Informationen finden Sie auch in unserer kostenlosen Fluggastbroschüre.
Kostenlose Hilfe bei Problemen?
Welche Flüge annulliert wurden, können Reisende auf der Website der irischen Airline nachverfolgen. Hier können betroffene Fluggäste auch
Rückerstattungen des Ticketpreises oder Umbuchungen beantragen. Entschädigungsansprüche können ebenfalls geltend gemacht werden.
Bei Durchsetzungsschwierigkeiten mit Ryanair hilft das EVZ Deutschland Verbrauchern kostenlos.
PM