Laut Air Berlin werden keine Entschädigungszahlungen mehr getätigt. Aufgrund der aktuellen Entwicklung rät das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland Air Berlin-Reisenden folgendes zu beachten.
Was erwartet Reisende?
Forderungsansprüche, die zum Beispiel aufgrund von Flugausfall, -verspätung oder Gepäckverlust entstehen, werden von Air Berlin wohl nicht mehr direkt bedient. Diese Ansprüche können erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzverwalter angemeldet werden.
Wichtige Verbraucherhinweise
Um das Schadensrisiko so klein wie möglich zu halten, beachten Sie bitte folgende Tipps:
- Vermeiden Sie nach Möglichkeit, Gepäck aufzugeben. Sollte der Koffer verloren gehen, beschädigt werden oder zu spät ankommen, werden Sie höchst wahrscheinlich auf dem Schaden sitzen bleiben.
- Wird Ihr Flug annulliert, bestehen Sie auf eine Umbuchung durch die Airline. Buchen Sie nicht vorschnell einen Ersatzflug, den Sie zunächst selbst bezahlen müssen. Dasselbe gilt auch für Hotelübernachtungen, die wegen Flugverspätungen oder -annullierungen erforderlich werden.
- Wenn sich Ihr Flug verspätet hat, fragen Sie bei der Airline nach Gutscheinen für Mahlzeiten und Erfrischungsgetränke sowie einer möglichen Hotelunterbringung, anstatt diese selbst zu bezahlen.
Aktueller Stand
Am Mittwoch (16.08.17) hat das Insolvenzgericht die vorläufige Eigenverwaltung von Air Berlin angeordnet. Nach der 150 Millionen Euro Finanzspritze der Bundesregierung geht es für Air Berlin vorerst weiter. Der Übergangskredit soll den Flugverkehr für die nächsten drei Monate sicherstellen. Air Berlin-Reisende sollten bei neuen Buchungen sicherheitshalber unsere Tipps beachten.
PM