Vor Zahlung und Beauftragung genau prüfen!
Seit einigen Tagen häufen sich bei der IHK-Bezirkskammer Göppingen Beschwerden über ein Unternehmen, das für die Eintragung in ein inoffizielles Firmenregister eine Eintragungsgebühr von 200 Euro verlangt. Dabei wird nicht nur angemerkt, dass bei Nichtzahlung innerhalb der angegebenen Frist keine Registereintragung erfolgen werde, sondern auch der Eindruck erweckt, dass man negative Konsequenzen zu tragen hätte, sollte die Zahlung nicht erfolgen. Aufmachung und Inhalt der Schreiben, die der IHK vorliegen, seien höchst unseriös.
Die IHK rät Unternehmen dazu, Schreiben, Rechnungen und Zahlungsaufforderungen genau zu prüfen, bevor Geld überwiesen oder Aufträge unterzeichnet zurückgesendet werden. In Zweifelsfällen können sich Unternehmen an das Service Center Recht der IHK in Stuttgart, Jägerstraße 30, wenden, Tel. 0711 2005-1688, Mo bis Do 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr und Fr bis 15:00 Uhr.
PM