„Wir kommen mit unserem Sonderkontrollprogramm für Eier aus Baden-Württemberg gut voran. Unsere Lebensmittelchemiker am Chemischen und Veterinär-untersuchungsamt in Freiburg haben bisher 60 Eierproben untersucht. In keiner der Proben aus Baden-Württemberg konnten sie Rückstände von Fipronil nachweisen. Für die Verbraucher, aber auch für die heimische Landwirtschaft ist das eine sehr gute Nachricht“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Dienstag (8. August) in Stuttgart. Von den 60 Proben stammten 43 Proben aus Baden-Württemberg, bei einer Probe davon habe es sich um Flüssigei gehandelt. Weitere elf Proben stammten aus dem übrigen Bundesgebiet. Sechs Proben hätten ihren Ursprung in den Niederlanden. Das Sonderkontrollprogramm werde weiter fortgesetzt.
Baden-Württemberg prüft größere Flüssigei-Verarbeiter
„Da ein Großteil der Eier in verarbeiteten Lebensmitteln konsumiert wird, gehen wir auch gezielt auf die größeren im Land ansässigen Lebensmittelunternehmer zu, die Flüssigei herstellen oder verarbeiten. Die Überwachungsbehörden sind angehalten, diese Betriebe hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Eier und der durchgeführten Eigenkontrollen zu kontaktieren. In Zweifelsfällen werden amtliche Proben entnommen“, erklärte der Minister.
Ziel der Maßnahmen des Landes sei es, den Verbrauchern einen bestmöglichen Schutz vor unerwünschten Fipronil-Rückständen zu gewährleisten.
Hintergrundinformationen:
Hier der aktuelle Sachstand der Untersuchungen in tabellarischer Form:
Aktueller Stand 8. August 2017, 12.00Uhr | |||
Herkunft der Proben | Anzahl Proben | negativ | positiv |
Baden-Württemberg | 43 | 43 | 0 |
übrige Länder BRD | 11 | 11 | 0 |
Niederlande | 6 | 3 | 3 |
Summe | 60 | 57 | 3 |
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr-bw.de oder unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/verbraucherschutz/belastete-eier/.
Informationen des Bundesinstituts für Risikobewertung finden sich unter www.bfr.bund.de.
PM