Neuen Sachkundenachweis Pflanzenschutz bis 26. Mai 2015 beantragen

Berufliche Anwender von Pflanzenschutzmitteln, Berater, Ausbilder und Personen, die gewerbsmäßig Pflanzenschutzmittel verkaufen, müssen künftig den neuen Sachkundenachweis Pflanzenschutz besitzen.

Die alte Sachkunde, die bisher üblicherweise mit der Berufausbildung oder einem Lehrgang erworben wurde, verliert im November 2015 ihre Gültigkeit. Personen, die ihre früher erworbene Sachkunde für den Pflanzenschutz erhalten wollen, können noch bis 26. Mai 2015 einen Antrag für einen Sachkundenachweis Pflanzenschutz nach neuem Recht stellen. Bei verspäteter Antragstellung müssen „Alt-Sachkundige“ mit erheblichen Nachteilen rechnen, wie dem Verlust von Berechtigungen, der Erbringung zusätzlicher Bescheinigungen oder sogar dem Verlust der Sachkunde.

Der Antrag kann im Internet unter http://www.pflanzenschutz-skn.de oder in Papierform gestellt werden. Antragsformulare gibt es beim Landwirtschaftsamt Göppingen, Pappelallee 10, 73037 Göppingen. Dem Antrag sind unbeglaubigte Kopien, die den Erwerb der Sachkunde nachweisen, beizufügen. Meist ist dies ein Abschlusszeugnis der Berufsausbildung zum Landwirt oder Gärtner oder eine Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme an einem mehrtägigen Sachkundelehrgang mit abschließender Prüfung. Die Ausstellung des Sachkundenachweises ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 30,00 Euro.

Für alle Fragen zum Sachkundenachweis Pflanzenschutz: Telefon 07161 202-162 oder -167, E-Mail: landwirtschaftsamt@landkreis-goeppingen.de

PM

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