Der jahrelange Einsatz von ver.di für die Einführung einer Bagatellgrenze im Grenzverkehr zur Schweiz zeigt „endlich Früchte“:
Der Bundesrechnungshof hat dem Haushaltsausschuss des Bundestages die Einführung einer Bagatellgrenze empfohlen. Dieser Empfehlung ist der Ausschuss gefolgt. ver.di erwartet nun, dass das Finanzministerium rasch tätig wird, schließlich hatte sich der Bundesrat der Forderung bereits im letzten Jahr angeschlossen.
„Unser langer Atem macht sich bald bezahlt. Das Ziel, die Zöllnerinnen und Zöllner vom Stempeln am Fließband zu befreien, damit sie endlich wieder ihrer eigentlichen Aufgabe der Kontrolle nachgehen können, rückt in greifbare Nähe“, so Hanna Binder, stellvertretende Landesbezirksleiterin von ver.di Baden-Württemberg.
Hintergrund der Forderung war, dass seit Jahren vor allem in den grenznahen Oberzentren an Wochenenden ein regelrechter Einkaufstourismus von in der Schweiz ansässigen Kunden stattfindet. Neben verstopften Straßen und überfüllten Geschäften führte dies insbesondere am Zoll zu erheblichen Folgen: In der Schweiz ansässige Kunden können sich die Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen. Neben den Verlusten bei den Steuereinnahmen führte dies zur völligen Überlastung der Zöllnerinnen und Zöllner, die überwiegend mit dem Abstempeln von Ausfuhrbescheinigungen beschäftigt waren und sind. Ihre eigentlichen Aufgaben wie zum Beispiel die Kontrolle, auch des Mindestlohns, wurden dadurch massiv vernachlässigt.
Kommt nun die Bagatellgrenze können neben der Entlastung für die Beschäftigten auch weitere sinnvolle Ziele erreicht werden: die Verkehrssituation an den Grenzübergängen wird wieder entschärft, der Staat nimmt mehr Geld ein und die Ausgaben für die zur Entlastung derzeit vom Finanzministerium in Planung befindlichen Maßnahmen können gespart werden. Dazu gehört auch das Aufstellen von Containern und die Einführung eines automatisierten Verfahrens unter Zeitdruck.
ver.di hat durch seine Aktionen außerdem erreicht, dass es wieder eine Rechtsnorm gibt, um Betrugsfälle zu ahnden (seit 16. Juni in Kraft). Bis zu einem Warenwert von 275 Euro wird in den Fällen, in denen zum Beispiel die Ware bei der Ausreise nicht mitgeführt wird, ein Verwarnungsgeld erhoben. Gemeint sind Fälle, bei denen in der Schweiz ansässige Kunden Kassenzettel zusammensammeln und sich ohne eingekauft zu haben, die Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen. Bei einem Betrugsfall, bei dem der Warenwert über 275. Euro liegt, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. ver.di hatte auch dies seit Jahren gefordert.
Binder: „Wenn künftig Zöllnerinnen und Zöllner wieder Luft für Kontrollen haben, könnten diese Sanktionen auch wirken.“
ver.di fordert den Zoll auf, den zur akuten Bewältigung des hohen Arbeitsaufkommens befristet eingestellten Beschäftigten eine dauerhafte Perspektive zu geben. „Wir brauchen die Kolleginnen und Kollegen auch dann, wenn die Bagatellgrenze kommt“, ist sich Binder sicher: „nur so kann der Zoll die Ausfuhrkontrolle gewährleisten. Der Zoll leidet ohnehin schon länger darunter, dass er zu wenig Personal hat.“
Bereits vor einem Jahr hatte sich der Bundesrat für eine Bagatellgrenze bei der Mehrwertsteuer-Rückerstattung ausgesprochen. Er folgte damit einer Initiative der damaligen grün-roten Landesregierung.
PM