Bierpatent: keine Ausnahmen beim Biopatente-Verbot!

Zum heute beim Europäischen Patentamt (EPA) in München vom Bündnis „Keine Patente auf Saatgut!“ eingereichten Einspruch gegen ein Patent der Firmen Carlsberg und Heineken auf Braugerste und Bier erklärt Harald Ebner, MdB aus Schwäbisch Hall – Hohenlohe und Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Wenn heute Gerste und Bier patentiert wird, kann morgen Weizen und Brot folgen. Das Patent auf Braugerste macht klar, dass die Privatisierung unserer Ernährungsgrundlagen droht. Die Bundesregierung muss sich jetzt endlich entschlossen für ein Verbot aller Patente auf Tiere und Pflanzen aus konventioneller Züchtung einsetzen.

Was die Große Koalition bisher dazu plant, ist Augenwischerei. Die für Ende Juni geplanten EPA-Reformen sollen angeblich Biopatente verhindern, gelten aber nicht für zufällige Mutationen. Die blieben weiterhin patentierbar. Damit wären auch die Bierpatente – genau wie viele andere – gar nicht betroffen von dem stolz angekündigten Biopatentverbot. Denn Mutationszüchtung ist seit vielen Jahrzehnten in der konventionellen Züchtung weit verbreitet.

Es wird auch nicht ausreichen, nur eine Ausführungsverordnung zu ändern und nicht das eigentliche Recht. Und weil das EPA sich aus Gebühren auf erteilte Patente finanziert, besteht ein Fehlanreiz, auch in strittigen und fragwürdigen Fällen Patente zu erteilen. Außerdem untersteht das EPA keiner Kontrolle durch eine unabhängige Gerichtsbarkeit. In all diesen Punkten bleibt die Bundesregierung komplett tatenlos.

PM

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