Für den Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg standen zwischen 2007 und 2013 knapp zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Externe Experten bestätigen nun den Erfolg des Programms. Die wesentlichen Ziele in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Landschaft, Lebensqualität im Ländlichen Raum sowie Regionalentwicklung wurden erreicht.
Externe Fachleute bescheinigen dem Land Erfolg in der Umsetzung des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg (MEPL) für die EU-Förderperiode 2007 bis 2013. Für die 15 Förderprogramme des Ministeriums Ländlicher Raum, die im MEPL II zusammengefasst waren, standen insgesamt rund 1,95 Milliarden Euro an Fördermitteln bereit, davon rund ein Drittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER). Die Stärkung der heimischen Land- und Forstwirtschaft, der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen sowie die Verbesserung der Lebensbedingungen im Ländlichen Raum standen im Fokus. Der externe Bericht wurde jetzt der EU-Kommission in Brüssel vorgelegt. Im MEPL III für die Jahre 2014 bis 2020 werden 1,8 Milliarden Euro bereitgestellt.
„Die Landesregierung hat 2007 den Grundstein für die abgelaufene Förderperiode des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg gelegt, deren Erfolg nun bescheinigt wurde. Wir werden unseren eingeschlagenen Weg zum Wohl von Mensch und Natur weiter fortsetzen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Ziel sei es, den Bürgerinnen und Bürgern in den ländlichen Räumen im Land heute und auf lange Sicht gute Lebensbedingungen zu bieten. Hierzu gehörten neben einer funktionierenden Infrastruktur auch intakte Naturräume sowie leistungsfähige bäuerliche Familienbetriebe, die die Kulturlandschaften pflegen, hochwertige Agrarerzeugnisse produzieren, den Tourismus stärken und so auf vielfältige Art und Weise für Wertschöpfung sorgen. Die Förderprogramme des MEPL II würden den unterschiedlichen Anforderungen an den ländlichen Raum in hohem Maße gerecht. „Damit gelingt uns Politik für die ländliche Entwicklung aus einem Guss“, betonte Peter Hauk.
Wirtschaftlich leistungsfähige Landwirtschaft als Dreh- und Angelpunkt
„Agrar-Fördermaßnahmen haben zum Ziel, die Bäuerinnen und Bauern in ihren Anstrengungen für eine nachhaltige Landwirtschaft zu unterstützen. Dies tun wir zum Beispiel durch die Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit“, erklärte der Minister. Ein landwirtschaftlicher Betrieb könne aber nur dann die gestellten Aufgaben bewältigen und beispielsweise nur dann in das Wohl der von ihm gehaltenen Nutztiere investieren, wenn er wirtschaftlich erfolgreich sei. Ähnlich verhalte es sich beim Natur- oder Umweltschutz. Dabei seien von der Allgemeinheit erwarteten Leistungen auch von dieser zu bezahlen, da viele Leistungen nicht von den Märkten honoriert würden. Genau hier setze die baden-württembergische Agrarpolitik an. „Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen bei gleichzeitiger Eigeninitiative der Betriebe“, sagte Hauk.
„Qualität und Regionalität sind zentrale Anliegen baden-württembergischer Förderpolitik. Premium-Qualität aus Baden-Württemberg muss künftig noch stärker als bisher in den Köpfen der Menschen verankert werden. Dabei stehen wir für ein ausgewogenes Nebeneinander von konventionell erzeugten Produkten und Bio-Ware“, betonte der Minister.
Die bedeutendsten unter den 15 Förderprogrammen seien MEKA (Vorgängerprogramm des Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl FAKT), die Landschaftspflegrichtlinie (LPR), das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP), das Programm Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) und das Programm Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum (IMF), europaweit das einzige ELER-Programm, das die Förderung von Frauen zum Inhalt habe. Das Regionalentwicklungsprogramm LEADER nehme unter den Programmen wegen seines Bottom up-Ansatzes eine Sonderstellung ein: Bürgerinnen und Bürger aus der Region entschieden über die Entwicklungs- und Fördervorhaben in ihrer Region selbst. An den 15 Förderprogrammen würden pro Jahr im Durchschnitt nahezu 35.000 Antragsteller teilnehmen.
Hintergrundinformationen
„Die Umsetzung des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden- Württemberg 2007 bis 2013 (MEPL II) wurde erfolgreich zum Abschluss gebracht. Die wesentlichen Ziele in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Landschaft, Lebensqualität im Ländlichen Raum sowie Regionalentwicklung wurden erreicht.“ Zu dieser Schlussfolgerung kommt der Evaluierungsbericht, der unter Federführung des Instituts für ländliche Strukturforschung an der Goethe-Universität Frankfurt/Main (IfLS) gemeinsam mit der Forschungsgruppe Agrar- und Regionalentwicklung Triesdorf (ART), Ecozept (Freising) und Unique forestry and land use (Freiburg) erstellt wurde.
Die Evaluatoren stellen in dem 700seitigen Bericht fest, dass die 15 MEPL II-Förderprogramme, die in der vergangenen Förderperiode von 2007 bis 2013 eingesetzt waren, positive Beiträge zu den verschiedenen Zielen des MEPL II geleistet haben. Dazu gehören die Erzeugung qualitativ hochwertiger Nahrungsmittel, die Stärkung der Marktstellung der landwirtschaftlichen Betriebe, die Sicherung von Arbeitsplätzen in der Land- und Forstwirtschaft sowie der Ressourcen-, Klima- und Tierschutz. Außerdem seien bei der Verbesserung der Lebensqualität im Ländlichen Raum Fortschritte erzielt worden. Die Quantifizierung des Fördererfolgs nahmen die Evaluatoren auf der Basis von Indikatoren vor.
In der siebenjährigen Laufzeit des MEPL II standen Fördermittel in Höhe von 1,95 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) beteiligte sich daran mit 676 Millionen Euro.
58 Prozent der Gesamtmittel kamen dem Schwerpunkt Verbesserung der Umwelt und der Landschaft (mit den Agrarumweltprogrammen MEKA und Landschaftspflegerichtlinie/Vertragsnaturschutz, Ausgleichszulage Landwirtschaft, Einkommensverlustprämie und Umweltzulage Wald) zugute. Rund 26 Prozent standen für die investiven Förderprogramme (Agrarinvestitionsförderungsprogramm, Marktstrukturverbesserung, Integrierte ländliche Entwicklung/Flurneuordnung, Nachhaltige Waldwirtschaft/Waldwegebau und Einzelbetriebliche Managementsysteme) zur Verfügung. Zwölf Prozent wurden in den Förderprogrammen Diversifizierung, Naturparke, Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum, Lernort Bauernhof, Landschaftspflegerichtlinie, Nachhaltige Waldwirtschaft und Ökologische Gewässerentwicklung eingesetzt.
Auf die acht LEADER-Regionen entfielen rund drei Prozent der Mittel. Der Umsetzungszeitraum umfasste nach Abschluss der Förderperiode am 31. Dezember 2013 zusätzlich die Jahre 2014 und 2015.
Schwerpunkt Wettbewerbsfähigkeit
Am Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP), das insgesamt rund 270 Millionen Euro Fördermittel umfasste, beteiligten sich 2.529 Betriebe. Dadurch wurde ein Investitionsvolumen von 840 Millionen Euro ausgelöst. Rund ein Drittel der Begünstigten investierte in die Verbesserung des Tierwohls. Umsatz, Bruttowertschöpfung und Gewinnentlohnung der Betriebe sind deutlich angestiegen.
Bei der Marktstrukturverbesserung wurden rund 200 Unternehmen mit insgesamt rund 90 Millionen Euro gefördert. Die Gesamtinvestition betrug rund 370 Millionen Euro. Nahezu drei Viertel der geförderten Unternehmen führten neue Produkte und neue Technologien ein. Ressourceneinsparung war dabei ein vordringliches Ziel.
In der Flurneuordnung wurden rund 150 Millionen Euro Fördermittel eingesetzt. 141 Verfahren wurden neu angeordnet. Durch die Verbesserung des Wegenetzes und die Vergrößerung der Schläge konnte eine Zeitersparnis von 4,1 Stunden pro Hektar und eine Kosteneinsparung von 60 Euro pro Hektar erreicht werden. Aus den kürzeren Wegen und effizienteren Bewirtschaftungsmöglichkeiten ergaben sich Einsparungen beim Dieselverbrauch, die bei durchschnittlicher Maschinenauslastung ungefähr 39 Kilogramm Kohlendioxid pro Hektar betrugen.
Förderschwerpunkt „Verbesserung der Umwelt und der Landschaft“
Mit dem Förderprogramm Landschaftspflegerichtlinie (LPR-A) haben 4.218 landwirtschaftliche Betriebe auf einer Fläche von 47.365 Hektar Naturschutz- und Pflegemaßnahmen vertraglich vereinbart und durchgeführt. Am damaligen MEKA III beteiligten sich 37.157 Betriebe mit nahezu 130.000 Verträgen für 924.000 Hektar Grün- und Ackerland.
Die Fördersumme für beide Programme betrug rund 805 Millionen Euro. Positive Wirkungen wurden sowohl im Grünland als auch im Ackerbau bei der Biodiversität, im Wasserschutz, in der Bodenqualität und im Klimaschutz erreicht. Ein Schwerpunkt lag bei der Förderung des ökologischen Landbaus.
Ausgleichszulage
Gefördert wurden rund 25.000 Betriebe mit einer Fläche von circa 680.000 Hektar mit 250 Millionen Euro Fördermitteln. Die weitgehende Aufrechterhaltung der Landwirtschaft konnte vor allem in Berggebieten erreicht werden. Dies ist vor allem auch für den Naturschutz und die Biodiversität von Bedeutung.
Unter den forstwirtschaftlichen Programmen war das Programm Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) zur Förderung stabiler Bestandsstrukturen auf 149.000 Hektar Wald besonders nachgefragt. Wesentliche Elemente waren dabei die Bodenschutzkalkung und Jungbestandspflege sowie der Waldumbau zur Stärkung des Anteils regionaltypischer Bäume. 50 Millionen Euro wurden an 8.843 Betriebe ausgezahlt.
Schwerpunkt Verbesserung der Lebensqualität im Ländlichen Raum
Mit dem Programm „Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten“ wurden 476 Betriebe mit rund 27 Millionen Euro gefördert. Das ausgelöste Investitionsvolumen lag bei 114 Millionen Euro. Ziel war unter anderem die Stabilisierung der Einkommen der landwirtschaftlichen Familien. Ein Aspekt war dabei die Verbesserung der Nahversorgungsangebote in den Dörfern sowie die Erweiterung des Erholungsangebotes im Ländlichen Raum.
Für sieben Naturparke wurden rund 18 Millionen Euro Fördermittel eingesetzt. Damit wurden 2.800 Vorhaben in den Bereichen Tourismus, Öffentlichkeitsarbeit und Pflegemaßnahmen gefördert.
Das Förderprogramm „Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum“ förderte nahezu 190 Vorhaben, darunter Qualifizierungsmaßnahmen sowie Netzwerks- und Existenzgründungen für Frauen. An den Qualifizierungsveranstaltungen nahmen über 3.500 Frauen an 36.000 Ausbildungs- und Informationstagen teil. Dafür wurden 2,6 Millionen Euro Fördermittel bereitgestellt.
Im Rahmen des Förderprogramms Naturnahe Gewässerentwicklung (Maßnahme des Umweltministeriums) wurden 32 Millionen Euro für 132 Vorhaben eingesetzt. Dabei ging es insbesondere um die Beseitigung von Wanderungshindernissen für Fische an Gewässern Erster Ordnung.
Für die Landschaftspflegerichtlinie (Teile B-E) wurden 150 Millionen Euro ausgezahlt. Diese verteilen sich auf 29.180 Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes, 4.195 Pläne, Studien und Konzeptionen, 210 Projekte zum Grunderwerb sowie 231 Entwicklungskonzepte. Ein wichtiges Ergebnis war die Sicherung der Bewirtschaftung von Flächen, die vom Brachfallen bedroht waren.
Regionalentwicklung
Für die Umsetzung von lokalen Entwicklungsstrategien der acht LEADER-Aktionsgebiete wurden 63,6 Millionen Euro eingesetzt. Knapp die Hälfte der Mittel floss in touristische Maßnahmen, gefolgt von rund einem Drittel für Maßnahmen zur dörflichen Entwicklung. Hinzukamen drei Millionen Euro für gebietsübergreifende und transnationale Zusammenarbeit sowie acht Millionen Euro für die Arbeit der Geschäftsstellen.
Für den MEPL III 2014 bis 2020 wurden die Förderprogramme neu justiert und in noch stärkerem Maße auf die Herausforderungen zum Erhalt einer wettbewerbsfähigen Landwirtschaft, zur Verbesserung der Biodiversität, der Ressourcen und des Klimaschutzes sowie zur Erhaltung der Lebensqualität des Ländlichen Raums ausgerichtet. Er umfasst 16 Förderprogramme bei einem Fördervolumen von über 1,8 Milliarden Euro.
Landwirtschaft-BW: Bericht über die Ex-post-Evaluierung des MEPL II (PDF)
Landwirtschaft-BW: Zusammenfassung der Ex-post-Evaluierung MEPL II (PDF)
PM