Landesweit mehr als 1500 ausländische Fachkräfte stellten seit Inkrafttreten des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen vor knapp fünf Jahren bei den Handwerkskammern einen Antrag auf Anerkennung. Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold zog insgesamt eine positive Bilanz, bedauerte allerdings, dass sich viele durch Aufwand und Kosten abschrecken ließen. Er begrüßte deshalb das neue Stipendienprogramm der Landesstiftung Baden-Württemberg: „Damit lässt sich einiges finanzieren.“
Das Handwerk könne auf diese Mitarbeiter nicht verzichten: „Sie tragen zur Fachkräftesicherung bei“, unterstrich der BWHT-Präsident. Bei rund der Hälfte der Antragssteller wurden die im Heimatland erworbenen beruflichen Qualifikationen zumindest teilweise anerkannt. „Hierauf lässt sich durch berufliche Weiterbildung aufbauen, um die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Berufsabschluss zu erlangen“, zeigte sich Reichhold optimistisch. Aufgrund der in den nächsten Jahren verstärkten Integration von Flüchtlingen in Beschäftigung werde die Anerkennung immer wichtiger. Das Bekenntnis der Landesregierung zur Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung bedeute aber, dass es nicht nur ein Stipendienprogramm des Wissenschaftsministeriums für Studierende geben dürfe. Auch das Wirtschaftsministerium müsste sich stärker an den Kosten beteiligen, forderte Reichhold.
Wer seinen ausländischen Berufsabschluss anerkennen lassen will und alle notwendigen Zeugnisse aus dem Heimatland vorlegen kann, der hat wenig Aufwand und geringe Kosten. Für alle anderen hingegen ist die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen kein Pappenstiel. Je nach Aufwand kann das Verfahren bis zu 600 Euro kosten, wenn zum Beispiel eine Qualifikationsanalyse oder ein Fachgespräch die fehlenden Zeugnisse ersetzen soll. Übersetzungs- und Materialkosten noch gar nicht eingerechnet. „Die Handwerkskammern arbeiten daran, das Verfahren in ihren Häusern weiter zu optimieren“, betonte Reichhold. Eine Absenkung der Standards im Anerkennungsverfahren lehnte der BWHT-Präsident jedoch ab: „Es muss unser Anspruch sein, dass die Fachkräfte alle Qualifikationen besitzen, die von unseren Kunden zu Recht erwartet werden“.
PM