Trotz sinkender Roaming-Gebühren weiterhin Kostenfallen möglich

Zum 30. April 2016 sanken die Roaming-Gebühren innerhalb der Europäischen Union erneut: Seit diesem Zeitpunkt sind statt der bisher geltenden Gebühren-Obergrenzen nur noch geringe Aufschläge auf den Heimattarif erlaubt. Die EU-Kommission will die Roaming-Gebühren innerhalb der Europäischen Union für Handy-Telefonate, Internet-Surfen und SMS-Versand bis zum 15. Juni 2017 komplett abschaffen.

„Im Urlaub mit Freunden telefonieren, Urlaubsgrüße per E-Mail verschicken oder per Reise-App europäische Städte entdecken: Auch in der Urlaubszeit nutzen Verbraucherinnen und Verbraucher gerne ihr Smartphone und Tablet. Ich begrüße, dass sich das Europäische Parlament dafür ausgesprochen hat, dass die Roaming-Gebühren bereits seit Jahren sinken und sie im kommenden Jahr komplett wegfallen sollen. Da einige Anbieter bereits Tarife ohne Roaming-Aufschlag anbieten, lohnt sich für die Verbraucherinnen und Verbraucher ein Vergleich. Es kann sich außerdem lohnen, eine günstigere Auslandsoption zu buchen. Vor allem bei Reisen außerhalb der EU ist Vorsicht geboten, da hier die größten Kostenfallen lauern“, sagte Verbraucherminister Peter Hauk.

Kostenfallen vor allem außerhalb der EU

„Die EU-weiten Preisobergrenzen greifen auch in Island, Liechtenstein und Norwegen. Sie gelten jedoch nicht in der Schweiz oder in der Türkei. Daher können sich hier spezielle Tarife und eine Rückfrage beim Anbieter lohnen. Für Großbritannien gelten die Obergrenzen derzeit unverändert, da Großbritannien nach wie vor Mitglied der Europäischen Union ist“, erklärte Hauk. Bei Reisen außerhalb der Europäischen Union gelten die Kostengrenzen für Roaming nicht. So lauert für Verbraucherinnen und Verbraucher schnell die Kostenfalle bei der Nutzung mobiler Endgeräte, wenn sie Urlaub in beliebten Urlaubsgebieten wie Nord- oder Südamerika, Nordafrika oder Asien machen. Auch das mobile Surfen sollten die Verbraucherinnen und Verbraucher im Blick haben: Mehrere Euro pro Megabyte Daten könnten schnell teuer werden. „Wer außerhalb der EU mit Smartphone oder Tablet im Netz surfen möchte, sollte sich vorab beim Anbieter erkundigen, wie viel ein übertragenes Megabyte Daten kostet und ob es spezielle Datentarife für das jeweilige Reiseziel gibt“, betonte Hauk.

Der Minister wies außerdem darauf hin, dass die Roaming-Preisobergrenzen nicht auf Schiffen gelten würden. „Oftmals stellen spezielle Schiffsnetzbetreiber mittels Satellit ein Netz zur Verfügung. In solchen Schiffsnetzen gelten in der Regel weder die Roaming-Preisobergrenzen noch spezielle Angebote der Mobilfunkanbieter. Eine Gesprächsminute kann durchaus bis zu zehn Euro kosten. Urlauberinnen und Urlauber sollten sich deshalb vor einer Schiffsreise genau über das Schiffsnetz und die Tarife informieren“, erklärte Hauk.

Was sollten Verbraucherinnen und Verbraucher beachten, um während eines Urlaubs nicht in die Kostenfalle zu tappen?

Beim Grenzübertritt oder beim Einbuchen in ein ausländisches Mobilfunknetz müssen die Betreiber über die Kosten per SMS informieren.

Nach neuen Tarifen Ausschau zu halten oder einen Anbieterwechsel in Betracht zu ziehen kann sich lohnen, da einige Anbieter bereits jetzt keine Roaming-Gebühren mehr erheben. Manche Anbieter bieten für Neukunden oder bei Vertragsverlängerungen ebenfalls günstige Optionen an. Eine genaue Prüfung der einzelnen Angebote kann sich daher lohnen.

Vertraglich vereinbarte Tarife mit Handy- und Smartphone-Flatrates gelten in der Regel nur im Inland. Einige Betreiber haben angekündigt, künftig eine Mitnahme von Flatrates ins EU-Ausland zu ermöglichen. Einige Betreiber bieten bereits spezielle Flatrates und/oder Minuten- oder Datenpakete im EU-Ausland an. Vor Urlaubsantritt sollte geklärt werden, welche Konditionen der eigene Mobilfunkanbieter bietet.

Die Mailbox sollte vor allem bei Reisen außerhalb der EU deaktiviert werden, da sie gleich doppelt Kosten verursacht: Sowohl die Verbindung aus Deutschland ins Reiseland als auch die zurück zum deutschen Mailbox-System wird berechnet. Gerade außerhalb der EU können so schnell und unbemerkt hohe Kosten entstehen.

Beim grenznahen Urlaub zu Nicht-EU-Staaten sollten Reisende darauf achten, dass sich das Mobiltelefon nicht automatisch ins falsche und somit teure Netz einwählt. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann die automatische Netzwahl deaktivieren. Bei Urlauben nahe der deutschen Grenze ist es manchmal möglich zurück ins deutsche Netz zu wechseln. So lässt sich Geld sparen, weil dann wieder die vertraglich vereinbarten Flatrates und Pakete greifen und keine Roaming-Kosten entstehen.

Bei längeren Aufenthalten kann sich – sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU – eine Prepaid-Karte eines lokalen Anbieters lohnen. So entstehen in diesem Land keine Roaming-Kosten.

Was müssen Verbraucherinnen und Verbraucher bei der mobilen Internetnutzung im Ausland beachten?

  • Bei Smartphones und Tablets sollte das automatische Daten-Roaming in den Einstellungen deaktiviert werden. Das Roaming sollte erst dann aktiviert werden, wenn es tatsächlich benötigt wird. So lässt sich ein hoher Datenverbrauch durch die laufende Aktualisierung von Daten vermeiden, zum Beispiel wenn E-Mails automatisch abgerufen werden.
  • Reiseführer- oder Wörterbuch-Apps sollten noch daheim heruntergeladen und im Urlaubsland offline genutzt werden. Durch die Nutzung von Apps, die eine permanente Internetverbindung benötigen, kann es gerade im außereuropäischen Ausland schnell teuer werden.
  • In vielen Urlaubsregionen können Reisende WLAN-Hotspots in Hotels, Bars und Restaurants kostenfrei oder kostengünstig nutzen, um mit ihrem mobilen Endgerät im Internet zu surfen. Die Nutzung dieser WLAN-Netze birgt aber auch Gefahren, da diese in der Regel nicht verschlüsselt sind. Daher sollten keine vertraulichen Informationen und Passwörter eingegeben werden. Tipps für einen sicheren Umgang mit dem Internet und WLAN-Netzen sind auf dem Verbraucherportal Baden-Württemberg abrufbar.
  • Damit die Rechnungssumme nicht ausufert, gibt es eine Kostenbremse für das Daten-Roaming. Sind 59,50 Euro inklusive Mehrwertsteuer erreicht, wird die Verbindung automatisch gekappt. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen eine Weiternutzung dann ausdrücklich bestätigen. Der Kostendeckel schützt weltweit. Er gilt jedoch nur, wenn Anbieter ihren Sitz in der Europäischen Union haben. Beim Surfen außerhalb der EU müssen die Betreiber der ausländischen Netze die Daten in Echtzeit an den heimischen Mobilfunkanbieter übermitteln. Dies klappt jedoch nicht zwischen allen Anbietern. Daher müssen Anbieter Reisende bei Grenzübertritt per SMS informieren, wenn die Kostenbremse nicht funktioniert. Viele Mobilfunkanbieter weisen, sobald die Landesgrenze überschritten ist, automatisch per SMS über die Kosten für Telefonate, SMS und Internetnutzung im Reiseland hin.

Die EU-Preisobergrenzen im Überblick

Mobilfunk-Tarife im EU-Ausland für // Maximale Aufschläge auf den Heimattarif ab 30. April 2016 mit Mehrwertsteuer (gerundet)
Abgehende Anrufe pro Minute  // 0,06 Euro
Ankommende Anrufe pro Minute  // 0,01 Euro
Verschickte SMS  // 0,02 Euro
Eingegangene SMS // kostenlos
Datendienste pro Megabyte (MB), abgerechnet wird nach Kilobyte // 0,06 Euro

Die Europäische Kommission, der Ministerrat und das Europäische Parlament haben der weitgehenden Abschaffung der Roaming-Aufschläge zum 15. Juni 2017 zugestimmt. Dann sollen nationale Tarife gelten.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: nformationen zum Verbraucherschutz

Verbraucherportal Baden-Württemberg

PM

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