EU-Kommission will grenzüberschreitenden Online-Handel erleichtern

Der Online-Handel boomt, doch wenn es um Waren oder Dienstleistungen aus dem EU-Ausland geht, lassen viele Verbraucher die Finger vom E-Commerce: Lieferprobleme, hohe Versandkosten, Geoblocking, Betrugsfälle, fehlende Ansprechpartner oder unseriöse Preisvergleiche. Der EU-Kommission sind diese Hürden bekannt. Mit neuen Gesetzesvorschlägen will sie  grenzüberschreitende Online-Käufe in Europa erleichtern. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) erklärt, worum es geht:

  1. Geoblocking verbieten

Manche Verbraucher haben aus dem Ausland keinen Zugriff auf Webseiteninhalte anderer EU-Länder. So hat das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland bereits Fälle registriert, in denen Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland keine Waren in einem französischen Online-Shop bestellen konnten, obwohl die Preise dort billiger waren. Nicht selten werden Verbraucher automatisch auf einen Shop mit ihrem, Länderkürzel umgeleitet. Automatischen Weiterleitungen und Preisdiskriminierungen will die Kommission mit ihrem Gesetzesvorschlag nun verbieten.

  1. Versandkosten reduzieren

Lieferungen ins EU-Ausland sind im Schnitt 3 bis 5 Mal teurer als Versandkosten im Inland, und nur 7,5 % der kleinen und mittleren Unternehmen bieten ihre Waren und Dienstleistungen im EU-Ausland an. Händler sollen zwar nicht dazu gezwungen werden, doch Verbraucher sollen die Möglichkeit bekommen, die Ware an einem Lieferpunkt im Land des Händlers abholen zu können. Außerdem sollen Paketlieferdienste für mehr Preistransparenz sorgen, staatliche Poststellen wiederum Drittanbietern Zugang zu ihren grenzüberschreitenden Liefernetzwerken ermöglichen.

  1. Gegen Betrug und für mehr Kooperation

Die Kommission will nationalen Durchsetzungsbehörden mehr Befugnisse erteilen. Sie sollen verstärkt auf Mystery-Shopping setzen, für Verbraucher Entschädigungszahlungen einfordern, betrügerische Webseiten aus dem Netz nehmen und vergangene Verstöße (z.B. kurzzeitige Online-Kampagnen) ahnden können.

  1. Unseriöse Geschäftspraktiken eindämmen

Wenn Waren und Dienstleistungen über Online-Plattformen angeboten werden, muss jemand sicherstellen, dass die Unternehmer ihren Verpflichtungen nachkommen. Zu diesem Zwecke hat die Kommission die Dokumente überarbeitet, in der erläutert wird wie Behörden und Gerichte die Richtlinie zu unfairen Geschäftspraktiken im Online-Handel anwenden sollen.

Bernd Krieger, Leiter des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland, begrüßt die Vorschläge: „Wenn diese Gesetzesvorhaben umgesetzt werden, haben Verbraucher nicht nur mehr Sicherheit, sondern auch mehr Wahlfreiheit im grenzüberschreitenden Online-Handel!“

Nun müssen die Vorschläge noch vom Europäischen Parlament und vom Europarat diskutiert und angenommen werden, bevor sie Anfang 2018 umgesetzt werden können.

PM

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