IHK-Wahl: Unternehmen wählen im Juli ihre Vertreter – Kandidaturen noch bis 21. März möglich

IHK-Wahl: Unternehmen wählen im Juli ihre VertreterKandidaturen noch bis 21. März möglich Vom 4. bis 26. Juli 2016 können die Vertretungsberechtigten der Mitgliedsbetriebe der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart die Vollversammlung der IHK sowie je nach Unternehmenssitz die fünf Bezirksversammlungen der Bezirkskammern Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr per Briefwahl wählen. Die Wahlunterlagen werden den Unternehmen rechtzeitig vor Beginn der Wahlfrist per Post zugestellt.

Wer sich als Unternehmerin oder Unternehmer selbst zur Wahl aufstellen lassen möchte, kann seine Bewerbung noch bis zum 21. März bei der IHK einreichen. Wie man sich bewerben kann, die Wahlordnung und weitere wichtige Informationen zum Ablauf der IHK-Wahl stehen auf www.ihkwahl2016.de.

Georg Fichtner, seit 2012 amtierender Präsident der IHK Region Stuttgart, ruft die IHK-Mitgliedsbetriebe auf, an der Wahl teilzunehmen: „Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und stärken Sie die Stellung derjenigen Unternehmerinnen und Unternehmer, die Ihre Interessen in den Gremien der IHK vertreten sollen.“ Eine hohe Wahlbeteiligung sei zudem wichtig für die Legitimation der Selbstverwaltung der Wirtschaft.
Die 100 gewählten Mitglieder der Vollversammlung entscheiden über den wirtschafts- und bildungspolitischen Kurs der IHK, den Umfang des IHK-Leistungsangebots sowie die Höhe der Mitgliedsbeiträge und Gebühren. Die Vollversammlung wählt aus ihren Reihen den Präsidenten, der die IHK Region Stuttgart gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer nach außen vertritt. Die Bezirksversammlungen mit ihren 138 Sitzen nehmen die Interessen der Unternehmen ihres Bezirks wahr und beschließen selbst über ihre Ausgaben.

Alle vier Jahre wählen die IHK-Mitgliedsunternehmen ihre ehrenamtlich tätigen Vertreter. Dabei hat jeder Mitgliedsbetrieb eine Stimme, unabhängig von Größe und Wirtschaftskraft des Unternehmens.  Wahlberechtigt sind alle Mitgliedsunternehmen, die in der Wählerliste stehen. Die Zuordnung der Kandidaten in bestimmte Wahlgruppen entspricht der Wirtschaftsstruktur der Region Stuttgart. Dies stellt die angemessene Repräsentanz der Wirtschaft in Vollversammlung und Bezirksversammlungen sicher. Die kommende Amtszeit läuft von 2017 bis 2020.

Die IHK Region Stuttgart hat den gesetzlichen Auftrag der politischen Interessenvertretung ihrer Mitgliedsbetriebe gegenüber Staat und Politik. Sie nimmt zu Gesetzesvorlagen Stellung und berät die Verantwortungsträger bei Land, Bund sowie Kommunen und über ihr Dach, den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) auch in Brüssel. Ziel ist die Durchsetzung guter Rahmenbedingungen für die Wirtschaft.

Für den Staat übernimmt die IHK zahlreiche Aufgaben, so die Organisation der Dualen Berufsausbildung, wozu die Beratung und Betreuung von Ausbildungsbetrieben und Auszubildenden sowie die Durchführung von Prüfungen und die Entwicklung und Erstellung von bundesweit einheitlichen Prüfungsaufgaben gehören. Ebenfalls als hoheitliche Aufgabe übernimmt die IHK die Ausstellung von Ausfuhrdokumenten, die Organisation von Prüfungen für die Ausübung genehmigungspflichtiger Tätigkeiten, die Nominierung und Vereidigung von bestellten und vereidigten Sachverständigen sowie die Benennung von Handelsrichtern.

Die IHK informiert und berät ihre Mitgliedsbetriebe ortsnah mit ihrer Zentrale in Stuttgart und ihren Bezirkskammern in den Landkreisen zu allen wirtschaftlichen Fragen und hat ein breites Dienstleistungs- und Weiterbildungsangebot. Zudem ist sie eine Plattform für den Erfahrungsaustausch von Unternehmerinnen und Unternehmern.

Mit ihrem Netz aus 120 Auslandshandelskammern bietet die IHK-Organisation außerdem Kontakte zu Auslandsmärkten in allen Teilen der Welt.

Die IHK Region Stuttgart zählt derzeit rund 160.000 Mitgliedsbetriebe, davon knapp 50.000 im Handelsregister eingetragene Unternehmen. Etwa 40 Prozent der Mitgliedsunternehmen sind wegen ihres geringen Gewerbeertrags vom IHK-Beitrag befreit und zahlen keinerlei Beiträge. Sie haben dennoch aufgrund der Pflichtmitgliedschaft Anspruch auf alle Dienstleistungen der IHK.

PM

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/wirtschaft/26383/

Schreibe einen Kommentar