Land fördert innovative Mittelständler im Ländlichen Raum

Baden-Württemberg ist eine der wirtschaftlich stärksten und innovationsfähigsten Regionen in Europa. „Die Mittelständler gerade im Ländlichen Raum tragen entscheidend zur Wirtschaftskraft des Landes bei – sie sind ein wichtiger und unverzichtbarer Wachstumsmotor. Damit Baden-Württemberg auch in Zukunft wirtschaftlich stark und innovativ bleibt, fördert das Land gezielt innovationsstarke Unternehmen im Ländlichen Raum. Dafür haben wir die maßgeschneiderte Förderlinie Spitze auf dem Land aufgelegt. Für die aktuelle Auswahlrunde ist die Bewerbung noch bis zum 31. März möglich“, sagte der Minister für Ländlichen Raum, Alexander Bonde.

In der Förderperiode 2014-2020 stehen für „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ insgesamt rund 31 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Mittel werden aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zur Verfügung gestellt. In den zurückliegenden fünf Auswahlrunden hat der auf Landesebene gebildete Bewertungsausschuss 101 Projekte beraten. Für insgesamt 45 Projekte wurde eine Förderzusage erteilt. Das bisher bereitgestellte Fördervolumen beläuft sich auf insgesamt 16 Millionen Euro. Auf Seiten der Unternehmen konnte dadurch ein Investitionsvolumen in Höhe von 150 Millionen Euro angestoßen werden.

Die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Zentren für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen.

Die Antragstellung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch die Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Aufnahmeanträge müssen jeweils zum 31. März oder 30. September vorliegen, um in den zweimal jährlich stattfindenden Auswahlrunden im April und Oktober berücksichtigt zu werden. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Im Bewertungsausschuss vertreten sind der Gemeindetag Baden-Württemberg, die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung, das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, die Wirtschaftsinitiative Baden-Württemberg Connected e.V., die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank, die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sowie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Mit dem EFRE und dem zugrunde liegenden Programm „Innovation und Energiewende“ richten die Europäische Union und das Land Baden-Württemberg den Fokus auf die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung, Innovation sowie die Verringerung der Kohlendioxid-Emissionen. Das ELR ist das bedeutendste Förderprogramm des Landes zur integrierten Strukturentwicklung von Gemeinden im Ländlichen Raum. Das Land fördert private, gewerbliche und kommunale Investitionen, die im Rahmen eines Entwicklungskonzeptes zur Strukturverbesserung führen. Im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ wird die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen unterstützt. Im Zusammenspiel mit der EFRE-Förderung liegt ab 2014 der Schwerpunkt auf der Sicherung und dem Ausbau der Technologieführerschaft Baden-Württembergs in der Fläche.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Ländlicher Raum

EFRE

PM

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