- Zuschläge der ersten Strom-VKG-Ausschreibung erhalten ausschließlich Gaskraftwerke; Ausschreibungskriterien schließen Batteriespeicher faktisch aus
- Konzentration der Marktmacht fossiler Großkonzerne: RWE und LEAG zeigen sich als klare Gewinner – LEAG bekommt sogar Zuschläge für die Umrüstung alter Braunkohlekraftwerke auf fossiles Gas
- DUH fordert Nachbesserungen und fairen Wettbewerb für künftige Runden
Die erste Ausschreibungsrunde des Strom-Versorgungssicherheitsgesetzes (Strom-VKG) bestätigt Warnungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH), wonach fossile Unternehmen profitieren und nachhaltige Energielösungen benachteiligt werden: RWE und LEAG erhalten Zuschläge für neue fossile Gaskraftwerke. Kein einziger Batteriespeicher hat sich erfolgreich an der Ausschreibung beteiligt. Statt eines offenen Wettbewerbs verschiedener Technologien kamen ausschließlich fossile Gaskraftwerke zum Zug. Grund dafür sind Sonderkriterien der ersten beiden Ausschreibungsrunden zu Laufzeit und Herstellung.
Auch beim Kreis der Bieter zeigt sich eine starke Konzentration. Von insgesamt elf bezuschlagten Kraftwerken, sind drei Kraftwerke von RWE und sechs von der LEAG. Lediglich ein Kraftwerk gehört einem kommunalen Unternehmen. Die LEAG lässt sich die Umrüstung alter Kraftwerke von Braunkohle auf fossiles Gas durch die Zuschläge finanzieren. Das widerspricht dem Ziel des Strom-VKG, den Neubau von Kraftwerken zu fördern und könnte erklären, warum die Gebote niedriger waren als erwartet.
Die DUH fordert einen grundlegenden Kurswechsel hin zu fairen Wettbewerbsbedingungen, die auch Batteriespeicher und andere nachhaltige Lösungen berücksichtigen.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Bundesregierung lässt Stromkundinnen und Stromkunden für neue fossile Kraftwerke zahlen und verkauft das als Versorgungssicherheit. Das Ergebnis der ersten Auktion zeigt: Von fairem Wettbewerb verschiedener Technologien und Akteure kann keine Rede sein. Batteriespeicher gehen leer aus, während fossile Großkonzerne gefördert werden. Dass die LEAG sich jetzt den Umbau ihres alten Braunkohleparks subventionieren lässt, zeigt, dass hier die Geschäftsinteressen fossiler Megakonzerne dominieren. Damit droht das Strom-VKG nicht nur fossile Strukturen zu zementieren, sondern auch die Marktmacht weniger großer Energiekonzerne noch weiter zu stärken.“
Hintergrund:
Das Strom-VKG ist im Sommer 2026 in Kraft getreten. In den ersten beiden Ausschreibungsrunden werden jeweils 4,5 Gigawatt gefördert. Spätere Ausschreibungen sollen grundsätzlich technologieoffener werden. Ab 2032 ist ein dauerhaftes System jährlicher Ausschreibungen vorgesehen. Finanziert wird die Förderung ab 2031 über eine Umlage auf den Strompreis – und damit direkt von den Stromkundinnen und Stromkunden.
PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)