Der Rat der Europäischen Union hat seine Verhandlungsposition zur EU Inc. beschlossen. Der Startup-Verband begrüßt die Einigung und das hohe Tempo grundsätzlich, fordert bei der konkreten Ausgestaltung noch mehr Ambition – vor allem bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung.
„Die Einigung im Rat ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur EU Inc. Dass wesentliche Bausteine wie die notarlose Anteilsübertragung und Regelungen zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung erhalten geblieben sind, gibt Hoffnung“, sagt Christoph J. Stresing, Geschäftsführer des Startup-Verbands.
Eine der größten Herausforderungen europäischer Startups ist die Skalierung im EU-Binnenmarkt. Wer heute in mehreren Ländern wachsen will, braucht mehrere Rechtsstrukturen. Deshalb weichen viele Gründerinnen und Gründer auf die Delaware Inc. aus, die US-Rechtsform, die Gründen und Wachsen in einem Rahmen erlaubt.
„Damit die EU Inc. dazu eine echte Alternative wird, reicht es nicht, den Status quo nur minimal zu verbessern. Es geht dabei um mehr als nur eine Gesellschaftsform: Es geht um die Frage, ob die EU wettbewerbsfähig bleibt“, so Christoph J. Stresing, Geschäftsführer des Startup-Verbands.
Stresing: “Das widerspricht dem Grundgedanken der EU Inc.”
Kritisch sieht der Verband, dass die EU-Mitarbeiterkapitalbeteiligung auf kleinere und mittlere Unternehmen begrenzt wird. Gerade in der Frühphase, wenn Liquidität fehlt, ist die Beteiligung am Unternehmenserfolg oft das stärkste Argument gegenüber großen Arbeitgebern.
“Erfolgreiche Scaleups überschreiten die Schwellen schnell und verlieren den Vorteil, wenn sie ihn am dringendsten brauchen. Das widerspricht dem Grundgedanken der EU Inc., die allen Unternehmen offen steht und Wachstum nicht bestrafen, sondern fördern soll”, so Stresing.
Auch bei der Mitbestimmung wird im Trilog noch gerungen. Der Verband teilt das Ziel, dass Arbeitnehmerrechte nicht umgangen werden sollten. Zugleich darf die Rechtsform ihren Kern nicht verlieren: dass Startups mit einer einzigen Gesellschaft in ganz Europa wachsen können. Der Kommissionsvorschlag überlässt Arbeitsrecht und Mitbestimmung den Mitgliedstaaten. Das ist ein vertretbarer Ansatz, der im Trilog nicht durch neue Auflagen aufgeweicht werden sollte.
Der Startup-Verband sieht den Kommissionsvorschlag als „Minimum Viable Product“ und fordert, das Ambitionsniveau im Trilog zu verteidigen. Jede weitere Einschränkung schafft eine Rechtsform, die in der Praxis ins Leere läuft. Das Europäische Parlament muss zügig seine Position festlegen, damit die Verhandlungen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden können.
„Europa hat die Unternehmen, die es braucht. Jetzt braucht es die Rechtsform, die ihnen erlaubt, hier zu wachsen und hier zu bleiben”, betont Stresing. „In den nächsten Wochen wird sich entscheiden, ob die EU Inc. zum erforderlichen europäischen Befreiungsschlag wird oder sich das Vorhaben in die Reihe vertaner Chancen einreiht.“
PM Startup-Verband