Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in dritter Instanz entschieden, dass Bio-Gemüsepulver und Bio-Gemüsesaftkonzentrat in Bio-Wurst ohne EU-Zulassung und Deklaration als Zusatzstoff nicht eingesetzt werden darf. Kläger ist ein Bioland-Metzger aus Niedersachsen.
Der Bioland-Verband kritisiert das Urteil: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Zugabe eines Rote-Beete-Saftes bei der Wurstherstellung untersagt wird, da es sich um ein Lebensmittel und nicht einen Zusatzstoff handelt. Damit blockieren niedersächsische Behörden ein Alternativverfahren zur Pökelung von Wurst, welches gesundheitlich unbedenklich ist. Das übliche Verfahren mit dem Konservierungsmittel Nitritpökelsalz hinterlässt einen hohen Restnitritgehalt in der Wurst und damit das Risiko der Entstehung gesundheitsgefährdender Nitrosamine. Die WHO hat erst vor Kurzem Wurstwaren als krebserregend kategorisiert“, kommentiert Bioland-Präsident Jan Plagge das Urteil.
Bioland-Metzger müssen nach den strengen Bioland-Vorgaben auf den Konservierungsstoff Nitritpökelsalz verzichten und erreichen ein Pökelaroma und eine Umrötung bestimmter Wurstwaren mit Rote-Bete-Saft oder Gemüsepulver. Die zuständigen niedersächsischen Behörden haben diese Praxis verboten, weil sie diese Gemüsebeigaben als Lebensmittelzusatzstoffe werten. Dagegen klagt ein Bioland-Metzger aus Hildesheim. Grundlage des Behördenhandelns ist eine Fehlinterpretation von EU-Vorgaben. Zudem wäre die Beantragung eines Zulassungsverfahrens für Bio-Gemüsepulver und Bio-Gemüsesaftkonzentrat als Zusatzstoff auf EU-Ebene sehr zeit- und kostenaufwendig. Wie Bioland, argumentiert der Metzger, Gemüsesaft sei ein unbedenkliches Lebensmittel, das während der Wurstherstellung zugegeben wird. Sowohl das Verwaltungsgericht Hannover als auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg und jetzt das Bundesverwaltungsgericht wiesen die Klagen des Metzgers zurück. Die Richter folgen der Fehlinterpretation der niedersächsischen Behörden und ordnen Bio-Gemüsepulver und Bio-Gemüsesaftkonzentrat als Zusatzstoff ein.
Die gesetzliche Pflicht zur Umrötung von Brühwürsten und Kochpökelware kann von Bioland-Metzgern so nicht mehr erfüllt werden. Das führt zur absurden Konsequenz, dass Bioland-Metzger bestimmte Wurstsorten nicht mehr entsprechend der deutschen Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse herstellen können – und dies, obwohl sie mikrobiologisch und geschmacklich einwandfrei sind.
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