Nach den Sommerferien häufen sich beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland die Beschwerden von Verbrauchern, die im Ausland ein Auto gemietet hatten. Sei es, dass sie vor Ort zusätzlich zur Kasse gebeten wurden, oder das gebuchte Fahrzeug nicht übergeben wurde.
Letzteres passierte einem Ehepaar aus Österreich: Der als Fahrer eingetragene Ehemann konnte keine eigene Kreditkarte vorlegen. Und die Karte seiner Frau wurde nicht akzeptiert, obwohl mit der bezahlt worden war. Zu allem Ärger wurde ihnen nicht einmal die bereits gezahlten 630 € erstattet. Erst nach der Intervention des EVZ erhielt das Ehepaar das Geld zurück. Wichtig zu wissen: das Unternehmen darf den vollen Mietpreis nur behalten, wenn das Fahrzeug nicht anderweitig vermietet werden konnte. Das hat der Autovermieter zu beweisen, was ihm selten gelingen dürfte.
In anderen Fällen ist es schwieriger, sein Geld zurück zu erhalten. Zum Beispiel, wenn man vor Ort eine Zusatzversicherung aufgedrängt bekommt. So erging es z. B. einem deutschen Verbraucher am Flughafen von Palma de Mallorca. 192 € musste er für ein sogenanntes „Total Comfort Cover“ zahlen, um das Auto zu bekommen. Dabei hatte der Kunde schon online eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen. Wer nicht auf das Fahrzeug verzichten möchte, wird notgedrungen zahlen. Andernfalls riskiert man nicht nur ohne Auto dazustehen, sondern sieht womöglich auch das bereits gezahlte Geld nicht wieder.
Unsere Tipps
- Informieren Sie sich bereits vor der Buchung über den Autovermieter. Bewertungen im Internet helfen sowohl günstige als auch seriöse Angebote zu finden.
- Achten Sie darauf, dass Sie vor Ort alle notwendigen Unterlagen dabei haben (Führerschein, Ausweis, Kreditkarte usw.)
- Wenn Sie unter Druck zahlen, vermerken Sie dies auf dem Vertrag mit dem Zusatz „Zahlung nur unter Vorbehalt“. So erhöht sich die Chance, Ihr Geld über das Kreditkartenunternehmen zurückbuchen zu lassen oder Ansprüche vor Gericht zu beweisen. Notieren Sie sich zusätzlich den Namen des Mitarbeiters und reklamieren Sie so schnell wie möglich per E-Mail bei der Unternehmenszentrale.
- Für Urlauber in Spanien: Verlangen Sie das Beschwerdeformular „Hoja de Reclamacion“. Dieses offizielle Formular muss Ihnen der Autovermieter aushändigen. Schicken Sie es ausgefüllt an die zuständige Behörde, damit Ihrer Beschwerde nachgegangen werden kann. Oft aber reicht es schon aus, das „Hoja de Reclamacion“ zu verlangen, um zu seinem Recht zu kommen.
PM