Das Ende der Milchquote – Anforderungen an den Europäischen Milchmarkt

„Zur Absicherung der Milchviehbetriebe nach dem Auslaufen der Milchquote zum 1. April 2015 benötigen wir für den Milchmarkt ein effizientes Sicherheitsnetz. Wir sehen die Bundesregierung in der Pflicht, sich auf EU-Ebene in diesem Sinne konstruktiv einzubringen und ihre Schlüsselrolle in der Europäischen Union zu nutzen“, sagte der Amtschef des baden-württembergischen Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Ministerialdirektor Wolfgang Reimer, am Dienstag (24. Februar) in Brüssel. Reimer betonte, dass sich Baden-Württemberg in den vergangenen Jahren auf jeder Agrarministerkonferenz für ein EU-weites Sicherheitsnetz stark gemacht und hierzu auch entsprechende Initiativen eingebracht habe. „Das ist jedoch bedauerlicherweise stets an CDU-regierten Ländern und an der Bundesregierung gescheitert – wir sind jedes Mal an eine Wand gelaufen“, sagte der Ministerialdirektor.

Viele mittelständische Unternehmen der Milchviehwirtschaft in landwirtschaftlich strukturell benachteiligten Regionen – gerade auch im Süden Deutschlands – setzten auf Qualität und Spezialitäten, so Reimer weiter: „Das geplante Freihandelsabkommen TTIP der Europäischen Union mit den USA darf auf keinen Fall dazu führen, den EU-weiten Schutz für regionale Produkte und Spezialitäten auszuhöhlen. Die Haltung des Milchindustrieverbandes vertritt hier offensichtlich einseitig nur die Exportinteressen und die Herstellung von Standardprodukten“, sagte der Amtschef.

Für die baden-württembergische Landwirtschaft seien die Verbesserungen bei der Betriebsprämie wichtig, die mit der Umverteilung der EU-Direktzahlungsmittel zugunsten kleinerer und mittlerer Betriebe erfolgt ist, führte Reimer weiter aus: „Die Landesregierung stärkt die Milcherzeuger auch in der zweiten Säule gezielt über die Förderprogramme zur Grünlandbewirtschaftung durch eine Aufstockung um rund 20 Millionen Euro jährlich. Statt 149 Millionen Euro wie zu Beginn der letzten Förderperiode stehen in der aktuellen Förderperiode von 2014 bis 2020 für Maßnahmen im Bereich Agrarumwelt und Landschaftspflege nunmehr 169 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.“ Die grün-rote Landesregierung setze in der neuen Förderperiode einen Schwerpunkt auf Grünlandförderung, damit bäuerliche Familienbetriebe für ihre gesellschaftlichen Leistungen zur Offenhaltung und Pflege der Kulturlandschaft einen angemessenen Ausgleich erhalten, so der Ministerialdirektor abschließend.

 

Beispielhafte Programme des Landes Baden-Württemberg zur Förderung von Milcherzeugern und des Milchsektors:

  • Das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) fördert eine nachhaltige Nutzung der Kulturlandschaft, den Erhalt gefährdeter Nutztierrassen sowie als neuen Schwerpunkt eine artgerechte Tierhaltung – zum Beispiel über die neugestaltete Sommerweideprämie für Milchkühe und deren Nachzucht. Die Kopplung der Grünlandförderung an die artgerechte Haltung von Vieh berücksichtigt den damit verbundenen Mehraufwand. Betriebe können sich aus einem Baukasten von rund 40 zum Teil kombinierbaren Fördermaßnahmen für ihre  individuelle Situation das passende Maßnahmenbündel aus FAKT zusammenstellen. Mit der deutlich verbesserten Öko-Förderung wird auch der Einstieg in die Öko-Milchviehhaltung erleichtert.

 

  • Mit dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) wird insbesondere die Entwicklung von tierhaltenden Betrieben über die Förderung von Stallbaumaßnahmen unterstützt. Über 200 Millionen Euro stehen in der neuen Förderperiode dafür bereit, um Investitionen in besonders tiergerechte Haltungsformen zu finanzieren. Neu ist das sogenannte Kleine AFP, das kleinen tierhaltenden Betrieben unter erleichterten Bedingungen Zugang zu einer Investitionsförderung ermöglicht. Dieses wird im Rahmen der Landschaftspflegerichtlinie (LPR)

 

  • Über die Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL) unterstützt die Landesregierung zusätzlich die aufwändige Bewirtschaftung von Flächen in Mittelgebirgslagen und von der Natur benachteiligten Gebieten mit 30 Millionen Euro pro Jahr. Besonders Grünlandstandorte, die sonst kaum rentabel zu bewirtschaften wären, profitieren von diesem Zuschuss.

 

  • Um die Vermarktungsstrukturen sowie die Marktposition heimischer Produkte weiter zu verbessern, können Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung wie etwa Molkereien für Investitionen in die Vermarktung eine Förderung über das Programm Marktstrukturverbesserung

 

Hintergrundinformation:

Auf einer gemeinsamen Veranstaltung mit dem Milchindustrieverband (MIV) am Dienstag, 24. Februar 2015 in der Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der Europäischen Union in Brüssel diskutierte der Amtschef des baden-württembergischen Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Ministerialdirektor Wolfgang Reimer, mit Vertretern des Milchindustrieverbandes, der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments über die künftigen Anforderungen an die Europäische Milchmarktpolitik nach dem Auslaufen der Milchquote.

PM

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