Neue Betriebssicherheitsverordnung

Seit 1. Juni 2015 gilt die neue Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln, kurz Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Sie betrifft alle Arbeiten mit Werkzeugen, Maschinen, Fahrzeugen, Geräten oder Anlagen, also vom Bürotelefon über den Rübenvollernter bis hin zur Biogasanlage. Die Verordnung gilt für alle Unternehmen, die Arbeitskräfte beschäftigen. Für Unternehmen ohne Arbeitskräfte gilt sie dann, wenn überwachungsbedürftige Anlagen betrieben werden, beispielsweise Arbeitsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen oder Druckanlagen.

Umsetzung durch Gefährdungsbeurteilung 

Die Gefährdungsbeurteilung, kurz GBU, ist Dreh- und Angelpunkt, wenn die Verordnung im Unternehmen umgesetzt wird. Es sind alle Einflüsse zu beachten, die Auswirkungen auf die Sicherheit eines Arbeitsmittels haben können, zum Beispiel

das Arbeitsmittel selbst

die Arbeitsumgebung

die Anforderungen an die Gestaltung

physische und psychische Belastungen

vorhersehbare Betriebsstörungen

Die GBU beinhaltet weiterhin die Festlegung von Art, Umfang und Fristen zur Prüfung von Arbeitsmitteln, einschließlich der Voraussetzungen, welche die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen müssen.

Von zentraler Bedeutung ist die Anforderung, dass Arbeitsmittel dem aktuellen Stand der Sicherheitstechnik entsprechen müssen. Alle Diskussionen um Bestandsschutz sind damit endgültig vom Tisch. Übrigens entbindet ein CE-Kennzeichen den Unternehmer nicht von einer GBU.

Neue Anforderungen

Neue Anforderungen wurden zur Instandhaltung und zur Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber aufgenommen: Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Arbeitsmittel während der gesamten Verwendungsdauer sicher betrieben werden können. Die Instandhaltung darf nur von fachkundigen, beauftragten und speziell unterwiesenen Beschäftigten durchgeführt werden.

Beim Zusammenwirken mehrerer Arbeitgeber ist ein Koordinator zu benennen, der die erforderlichen Schutzmaßnahmen abstimmt.

Für Betriebsstörungen oder Unfälle müssen Notfallpläne erarbeitet werden.

PM

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