+++ Massiver Einbruch im Neuanlagenbau +++ Auslandsgeschäft verhindert Pleiten-Tsunami+++ Fachverband Biogas e.V. fordert politische Signale pro Biogas +++
Vor einem Jahr, am 1. August 2014, ist die vierte Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2014) in Kraft getreten. Für die Biogasbranche hatten die darin enthaltenen Gesetzesänderungen dramatische Auswirkungen. Besonders die Streichung der Einsatzstoffvergütungsklassen hat den Anlagenneubau nahezu zum Erliegen gebracht. Außer einigen wenigen kleinen Gülleanlagen und einzelnen Abfallvergärungsanlagen tendiert die Nachfrage nach neuen Biogasanlagen gegen Null.
„Das Biogasinlandsgeschäft ist im Moment nur in Nischen möglich“, erklärt der Sprecher des Firmenbeirats, Claus Rückert. „Und das ist hart, weil um das bisschen Geschäft natürlich eine Vielzahl von Anbietern konkurriert.“ Doch es ist nicht nur der Anlagenneubau, der ausbleibt. „Richtig weh tut uns Firmen, dass viele Anlagenbetreiber aufgrund des Eingriffs in den Bestand durch die Festlegung der Höchstbemessungsleistung und den sich abzeichnenden zusätzlichen Genehmigungsauflagen verunsichert sind. Die Investition in neue Biogastechnik – beispielsweise in die flexible Fahrweise der Anlage – bleibt daher oftmals aus. Zudem ist derzeit noch völlig unklar, wie es mit den in Betrieb befindlichen Biogasanlagen weiter gehen soll, die ab 2021 keinen Anspruch mehr auf die EEG-Vergütung haben. Der Unmut gegenüber der wankelmütigen Politik ist lähmend“, fasst Rückert zusammen.
Auch im Auslandsgeschäft sieht der Firmensprecher und Geschäftsführer der Rückert NatUrgas GmbH langfristig keine Rettung für die deutschen Biogasfirmen. Aktuell bewahre es einige Firmen noch vor der Insolvenz. „Ohne das Auslandsgeschäft hätten wir schon jetzt ein Pleiten-Tsunami“, sagt der Firmensprecher.
Im Zuge des bevorstehenden Systemwechsels im EEG auf Ausschreibungen müssen Perspektiven für Neu- und Bestandsanlagen aufgezeigt werden, fordert der Fachverband Biogas. Die Branche habe hierzu konstruktive Vorschläge unterbreitet. Nun sei die Politik am Zug, im Rahmen der EEG-Reform umgehend Signale zu setzen, um gemeinsam mit der Branche Wege aus der Sackgasse zu finden.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde im April 2000 verabschiedet. Über eine garantierte Stromvergütung für regenerative Kraftwerke sollte der Ausbau der Erneuerbaren Energien angekurbelt werden. Dieser Plan ist aufgegangen: der Anteil Erneuerbarer Energien an der gesamten Stromerzeugung liegt in Deutschland mittlerweile bei knapp 30 Prozent. Die Zahl der Biogasanlagen ist in den letzten 15 Jahren von rund 1.000 auf über 8.000 gestiegen. Biogasanlagen versorgen mehr als sieben Millionen Haushalte mit Strom; sie erzeugen darüber hinaus Wärme und liefern Biomethan als Kraftstoff. Biogas-Strom ist flexibel und kann je nach Bedarf ins Netz eingespeist werden.
Mittlerweile sind über 100 Länder weltweit dem Vorbild des EEG gefolgt und haben feste Einspeisevergütungen für regenerativen Strom eingeführt.
PM