Baden-Württemberg startet neues Beratungssystem / Minister Bonde: „Unsere Landwirtinnen und Landwirte profitieren von maßgeschneiderten Beratungsangeboten“

Mit der neuen Förderperiode startet die grün-rote Landesregierung ein umfassendes neues Beratungsangebot mit 56 Beratungsmodulen, das mit Landes- und EU-Mitteln finanziert wird. Der Entwicklungsprozess, an dem viele Organisationen beteiligt waren, ist nach zweieinhalbjähriger intensiver Arbeit beendet. Jetzt geht in Baden-Württemberg die neue Beratungsförderung an den Start. Bundesweit ist Baden-Württemberg das erste Bundesland, das die Maßnahme Beratung aus dem europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) umsetzt.
„Mit der neuen Beratungsförderung können die Betriebe im Land von einem vielfältigen Beratungsangebot profitieren. Unsere landwirtschaftlichen Familienunternehmen sind eine der tragenden Säulen des Ländlichen Raums. Daher ist es uns ein bedeutendes Anliegen, die Betriebe mit zielgerichteten Fördermaßnahmen zu unterstützen“, betonte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Alexander Bonde, am Donnerstag (30. Juli) in Stuttgart.

„Die neue Betriebsberatung bringt Ökologie, Ökonomie und Tierschutz in Einklang. Dabei stehen die vielfältigen Entwicklungsoptionen für die landwirtschaftlichen Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe im Fokus der Beratung“, sagte Bonde. Die Modulberatung begleite die landwirtschaftlichen Betriebe beim Entscheidungsprozess für den Einstieg oder Ausbau von Einkommenskombinationen, beim Umstellungsprozess auf ökologische Landwirtschaft oder bei anderen betrieblichen Entwicklungen. „Die Landwirtinnen und Landwirte im Land erbringen wichtige Leistungen von denen die Gesellschaft profitiert. Damit dies auch künftig so bleibt, brauchen die Betriebe ein System, welches das Wissen und die Erfahrungen betriebsindividuell bereitstellt und professionell vermittelt. Dabei müssen auch die regionale Gegebenheiten berücksichtigt werden“, so der Minister. Im Vordergrund der Beratung stehen stets die Anliegen der Betriebsleiterin oder des Betriebsleiters, die daher die Schwerpunkte der Beratung festlegen.

Maßgeschneiderte Beratung durch vielfältige Angebote

Das neue Beratungsangebot mit den vielfältigen Modulen wurde erstmals beim Landwirtschaftlichen Hauptfest 2014 mit einem ausführlichen Beratungskatalog vorgestellt. „Neben der Begleitung bereits bestehender Betriebszweige findet sich dort auch die Beratung zur Diversifizierung – in unserem Bundesland eine wichtige Möglichkeit, um ein weiteres Einkommensstandbein zu schaffen“, so Bonde. Ein aktualisierter Beratungskatalog mit allen Informationen zu den Beratungsorganisationen, den Fördersätzen und Förderhöchstbeträgen ist derzeit in Arbeit und wird im Spätsommer den landwirtschaftlichen Betrieben und allen Interessierten zur Verfügung gestellt. Er wird dann außerdem über die Internetseite des Ministeriums unter www.mlr-bw.de abrufbar sein. „Landwirtinnen und Landwirte können sich umfassend über das breite Beratungsangebot informieren und so die für sie oder ihn geeigneten Module wählen“, sagte der Minister.

Durch Aufnahme in den Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg (MEPL III) konnte das Land den bis 2020 zur Verfügung stehenden Etat für die Förderung der Beratung auf 38,5 Millionen Euro erhöhen. „Die grün-rote Landesregierung verdoppelt die Förderung in der landwirtschaftlichen Betriebsberatung gegenüber den Vorjahren. Das ist nachhaltig und ein am Bedarf orientierter Einsatz von Fördermitteln“, so der Minister.

Für alle Betriebe, die neu in die Beratung einsteigen oder ihr Entwicklungspotenzial ausloten wollen, bietet das Land die Einstiegsberatung über den Betriebs-Check (Betriebliche Standortbestimmung) an. „Der Betriebs-Check wurde bereits als Pilotprojekt erprobt und kam gut an“, sagte Bonde. Dieses Beratungsmodul wird nun von der landeseigenen Beratungsgesellschaft AgriBW (www.agribw.de) angeboten. Dieses Angebot kann für Betriebe den Einstieg in das modular aufgebaute Beratungssystem bedeuten. „Die Landesregierung hat den Betriebs-Check etabliert, um möglichst viele kleine und mittlere Betriebe für eine professionelle und umfassende Betriebsberatung zu gewinnen. Mit dem Betriebs-Check können Landwirtinnen und Landwirte gemeinsam mit den beratenden Experten die Stärken und Schwächen ihres Betriebs analysieren, gesetzte Ziele auf deren Realisierbarkeit hin prüfen sowie neue Perspektiven für ihren Betrieb erarbeiten. Ziel ist, die Betriebe mit einem individuellen Konzept zukunftsorientiert, wettbewerbsfähig und nachhaltig aufzustellen. Der Betriebs-Check wird vom Land gefördert, sodass er für die teilnehmenden Betriebe kostenlos ist“, sagte der Minister abschließend.

Hintergrundinformationen:

Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Konzessionen für 56 Beratungsmodule vergeben. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat nun an 63 Organisationen Beratungskonzessionen vergeben. Damit können die landwirtschaftlichen Betrieben ab sofort mit 56 verschiedenen Beratungsmodulen differenzierte Beratungsangebote in Anspruch nehmen – vom Ressourcenschutz, über Rindermast und extensiver Grünlandbewirtschaftung bis zum tiergerechten Stallbau. Mit dem bis 2020 zur Verfügung stehenden Etat von 38,5 Millionen Euro verdoppelt das Land das bisherige Fördervolumen. Die EU beteiligt sich an der Finanzierung mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) im Rahmen des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014 bis 2020 (MEPL III).

Das Spektrum an ausgewählten Beratungsorganisationen ist vielfältig. Auch die bisher mit Landesmitteln geförderten Beratungsdienste sind im neuen Fördersystem vertreten. Mit den vergebenen Konzessionen sind die Beratungsorganisationen berechtigt, mit Betriebsleitern Beratungsverträge über die Durchführung von Beratungsmodulen abzuschließen. Die Beratungsorganisation erhält nach Abschluss der Beratung die förderfähigen Kosten anteilig zu 50 bis 100 Prozent bis zu einem Höchstbetrag pro Beratungsmodul erstattet. Den Landwirtinnen und Landwirten, Gärtnerinnen und Gärtnern, Winzerinnen und Winzern sowie Obstbäuerinnen und Obstbauern verbleiben die jeweilige Differenz als Eigenanteil sowie die Mehrwertsteuer.

Alle für die Beratung konzessionierten Beratungsorganisationen werden nach Ab-schluss des Verfahrens unter www.beratung-bw.de veröffentlicht. Dort informiert das Land auch über die angebotenen Beratungsmodule, aus denen sich Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter das jeweils auf die eigene Situation und Zielsetzung passende Angebot aussuchen können.

PM

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