Minister Bonde: „Mit aktiver Förderpolitik unterstützen wir Landwirtinnen und Landwirte bei der Offenhaltung von Tälern und Weiden“

Mit einer neuen Fördermaßnahme für Investitionen in kleine landwirtschaftliche Betriebe unterstützt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg den Erhalt der vielfältigen Kulturlandschaften im Land. „Gerade in Mittelgebirgsregionen mit erschwerten Bewirtschaftungsbedingungen wie dem Schwarzwald oder der Schwäbischen Alb ist diese Förderung wichtig, um Wiesentäler und Weiden offen zu halten und Streuobstwiesen, Heiden und Moore für Tiere, Pflanzen und für Erholungssuchende durch eine nachhaltige wirtschaftliche Nutzung zu erhalten. Die Antragsformulare sind unter www.landwirtschaft-bw.info ab sofort abrufbar“, sagte Naturschutzminister Alexander Bonde am Dienstag (21. Juli) in Stuttgart. 
Alexander-Bonde-portrait_„Wir haben die auf kleine landwirtschaftliche Betriebe ausgerichtete Fördermaßnahme in die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) integriert. Sie wird landesweit angeboten und rundet das bisherige Förderspektrum ab“, sagte der Minister. Gefördert würden Investitionen in die Tierhaltung sowie der Erwerb technischer Anlagen und Hangspezialmaschinen für die Bewirtschaftung von Steillagen, so Bonde weiter.

„Die Basisförderung beträgt 20 Prozent, eine Aufstockung auf 30 Prozent ist für besonders tiergerechte Haltung von Rindern und eine Premiumförderung von 40 Prozent bei Investitionen in die Tierhaltung beispielsweise von Schafen oder Ziegen möglich“, erläuterte der Minister. Die zuwendungsfähigen Kosten müssten mindestens 20.000 Euro beantragen und könnten maximal bei 200.000 Euro liegen.

Anträge können von landwirtschaftlichen Betrieben gestellt werden, deren Standardoutput höchstens 80.000 Euro je Jahr beträgt und die mit ihrer Bewirtschaftung Leistungen zum Erhalt der Kulturlandschaft in Baden-Württemberg erbringen. Bei den Vorhaben sind Anforderungen aus einem der Bereiche Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz und bei Stallbauten besondere Anforderungen an den Tierschutz zu erfüllen. Die nachhaltige Tragfähigkeit der Maßnahme muss dargelegt werden. Die Antragstellung wird für viele kleine Betriebe dadurch erleichtert, dass keine Buchführungsunterlagen vorgelegt werden müssen.

Bis zu 14 Millionen Euro für aktive Landschaftspflege

„Bis zum Jahr 2020 ist die Bereitstellung von insgesamt 14 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und aus Landesmitteln vorgesehen“, sagte Bonde. „Die Förderung kleiner Ställe, Heulager und hangtauglicher Spezialmaschinen ist ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung unserer kleinen landwirtschaftlichen Betriebe,“ sagte der Minister abschließend.

Landwirtinnen und Landwirte können die Anträge ab sofort bei den Landwirtschaftsabteilungen der Regierungspräsidien stellen.

Hintergrundinformationen:

Landschaftspflegerichtlinie (LPR)
Die Land- und Forstwirtschaft hat über Jahrhunderte hinweg zur Vielfalt der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten beigetragen und auch abwechslungsreiche Kulturlandschaften geschaffen. Die LPR dient dem Ziel, die Vielfalt, Eigenart, Schönheit und den Erholungswert von Natur und Landschaft für die Menschen zu bewahren. Sie trägt dazu bei, freilebende Tiere und Pflanzen ¬ insbesondere gefährdete Arten ¬ zu schützen und deren Lebensräume zu erhalten und zu entwickeln.
Ein großer Teil der heimischen Flora und Fauna ist auf spezielle Lebensräume, einen intakten Biotopverbund, auf extensive Nutzungen wie das angepasste Mähen oder extensive Beweidung sowie auf besondere Pflegemaßnahmen angewiesen.

Die LPR beinhaltet dazu ein breites Förderspektrum, wobei die Förderung – mit Ausnahme der Investitionen in kleine landwirtschaftliche Betriebe – an bestimmte Förderkulissen gebunden ist. Je nach Maßnahme können neben Landwirten auch Privatpersonen, Vereine, Verbände, Landkreise, Städte und Gemeinden unterstützt werden. Ansprechpartner sind in der Regel die unteren Verwaltungsbehörden bei den Stadt- und Landkreisen, die Regierungspräsidien oder auch die Landschaftserhaltungsverbände.

Förderbereiche der LPR
Im Einzelnen umfasst die LPR den Vertragsnaturschutz mit Landwirten zur extensiven Bewirtschaftung von Naturschutzflächen, die Gestaltung und Pflege von Biotopen sowie Artenschutzmaßnahmen, die Förderung des Ankaufs von Flächen zum Zwecke des Naturschutzes, die Förderung von Investitionen – auch in landwirtschaftlichen Betrieben – zum Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie zur Erhaltung der Kulturlandschaft.

Dienstleistungen zum Zwecke des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung der Kulturlandschaft wie z.B. die Förderung von Landschaftserhaltungsverbänden und die Erstellung von Managementplänen für Natura 2000-Gebiete vervollständigen das Förderspektrum.

Standardoutput
Der Standardoutput stellt eine standardisierte Rechengröße dar, die den durchschnittlichen Geldwert in Euro der Bruttoagrarerzeugung eines landwirtschaftlichen Betriebes beschreibt. Dabei werden durchschnittliche Erträge und Preise angesetzt, die für einen Bezugszeitraum von fünf Wirtschaftsjahren berechnet werden. Der Standardoutput beschreibt die Marktleistung des gesamten landwirtschaftlichen Betriebs.

Informationen sind auch unter www.mlr-bw.de sowie unter www.landwirtschaft-bw.infoabrufbar.

PM

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