Agrarinvestitionsförderung: Landwirtinnen und Landwirte können demnächst mit Förderbescheiden rechnen / 8 Millionen Euro stehen zur Verfügung Auswahlkriterien sind ausschlaggebend für erfolgreiche Bewerbung

In einem von den Regierungspräsidien landesweit erstmals durchgeführten Auswahlverfahren am 1. Juli 2015 wurden die Förderanträge von 64 Landwirtinnen und Landwirte, die in ihrem landwirtschaftlichen Unternehmen oder in ihren Nebenbetrieben investieren wollen, für die Bewilligung ausgewählt. 58 Anträge entfallen auf das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP), sieben Anträge auf die Förderung von Investitionen zur Diversifizierung. Diese entscheidungsreifen Anträge haben die Mindestpunktzahl erreicht. Die Teilnahme an einem Auswahlverfahren ist Voraussetzung für die Beteiligung der Europäischen Union an der Finanzierung des Vorhabens im Rahmen des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III).

Die Auswahl der Vorhaben erfolgt anhand von sogenannten Auswahlkriterien (siehe Kasten), die sich nach den Zielen der ELER-Verordnung und des MEPL III richten und den „europäischen Mehrwert“ der Projekte gewichten. Jeder vorgelegte Antrag wird mit Punkten bewertet, in eine Rangfolge gebracht und ausgewählt. Die Auswahlkriterien sind mit dem MEPL III-Begleitausschuss abgestimmt.

Die ausgewählten Anträge können nun zeitnah bewilligt werden. Hierzu hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 8 Millionen Euro EU-Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) sowie aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) bereitgestellt. Unter den bewilligungsreifen Anträgen entfällt der Hauptteil der Bauvorhaben auf Investitionen in die Milchviehhaltung. Über die Hälfte der geplanten Investitionen erfüllen nicht nur die besonderen Anforderungen an den Umwelt- und Klimaschutz, sondern auch die Premiumanforderungen für eine besonders tiergerechte Haltung. Bei Stallbauvorhaben in der Legehennenhaltung trifft dies auf alle Projekte zu.

Förderfähige Vorhaben, die aufgrund des begrenzten Mittelrahmens bei einem Verfahren nicht ausgewählt wurden, können grundsätzlich an einem weiteren Auswahlverfahren teilnehmen. Nach jedem Auswahllauf werden die Bewerberinnen und Bewerber über das Ergebnis informiert.

Die Auswahltermine und die jeweils bereitgestellten Budgets für die Förderprogramme werden im Internet unter folgendem Link veröffentlicht: www.mepl.landwirtschaft-bw.de (Menüpunkt: Auswahl der Förderanträge).

Weitere Auswahltermine in diesem Jahr finden an folgenden Tagen statt:

 5. August

 16. September

 28. Oktober und

 2. Dezember 2015.

 

Eine gewisse Vorlaufzeit für die Prüfung der Förderantrage sollte einkalkuliert werden. Es wird empfohlen, die Anträge mindestens vier Wochen vorher bei der Bewilligungsstelle einzureichen. Für die Förderung stehen derzeit noch ausreichend Mittel zur Verfügung.

Hintergrundinformationen:

Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP):

Mit dem AFP werden Investitionen in Gebäude, technische Anlagen der Innenwirtschaft sowie Anlagen von Dauerkulturen und Erschließungsmaßnahmen einschließlich Betreuer-, Architektur- und Ingenieurleistungen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe gefördert.

Ziel des AFP ist es, investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen zum Erhalt einer wettbewerbsfähigen, besonders umweltschonenden und besonders tiergerechten Landwirtschaft zu fördern. Neben der Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung und der Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen der landwirtschaftlichen Betriebe sollen die geförderten Maßnahmen besonders der Verbesserung des Verbraucher-, Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Verbesserung des Tierwohls dienen.

Förderung von Investitionen zur Diversifizierung

Mit der Förderung von Investitionen zur Diversifizierung werden Investitionen in Gebäude und technische Anlagen zur Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftsnaher Produkte und zur Bereitstellung von Dienstleistungen insbesondere in landwirtschafts- und hauswirtschaftsnahen Bereichen gefördert.

Ziel der Förderung ist, die Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbständiger Tätigkeit zu unterstützen, denn nicht alle Betreiberinnen und Betreiber landwirtschaftlicher Unternehmen werden auch in Zukunft ein ausreichendes Einkommen aus der landwirtschaftlichen Produktion erwirtschaften können. Somit dient die Diversifizierungsförderung der Flankierung des Strukturwandels und der Erhaltung der Wirtschaftskraft im Ländlichen Raum.

 

AFP Auswahlkriterien (mit dem Begleitausschuss des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III) am 17. Juni 2015 abgestimmt) Punktebewertung
 

1. Innovation:

 Neues Verfahren bzw. neues Erzeugnis ist erstmalig Gegenstand eines Förderantrages im Landkreis in den letzten 3 Kalenderjahren

 Die Investition ist Teilprojekt einer Operationellen Gruppe im Rahmen von EIP

 

 

2

 

2. Qualifizierte Ausbildung im landwirtschaftlichen Bereich: mindestens Fachschulabschluss

 

 

1

 

3. Ordentliches Ergebnis je nicht entlohnter AK verbessert sich im Zielbetrieb laut Investitionskonzept um mind. 10 %

 

 

2

 

4. Vorhaben mit Marktpotential:

 

Selbstversorgungsgrad in BW < 50 % (z. B. Gemüse, Obst, Legehennen )

 

2

 

5. Junglandwirt/in unter 40 Jahre

 

 

1

 

6. Erfüllung der Kriterien des Tierschutzlabels des Deutschen Tierschutzbundes

 

 

2

 

7. Landwirtschaftlicher Betrieb wird nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus bewirtschaftet oder befindet sich in der Umstellung

 

 

1

 

8. Selbstbewirtschaftete Fläche kann den gesamten Wirtschaftsdünger des Betriebes vollständig aufnehmen, d.h. der Betrieb benötigt keine Dungabnahmeverträge

 

 

1

Mindestpunktzahl / Schwellenwert: 1
Maximalpunktzahl 12

 

 

Diversifizierung Auswahlkriterien Punktebewertung
 

1. Neues Verfahren oder neues Erzeugnis ist erstmalig Gegenstand eines Förderantrages im Landkreis in den letzten 3 Kalenderjahren

 

 

1

 

2. Berufsabschluss des Antragstellers/der Antragstellerin bzw. der Mitarbeiter/innen mit fachlichem Bezug zur Fördermaßnahme

 

 

1

 

3. Ordentliches Ergebnis des Gesamtbetriebes je nicht entlohnter AK verbessert sich im Zielbetrieb laut Investitionskonzept um mind. 10 %

 

 

2

 

4. Landwirtschaftlicher Betrieb wird nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus bewirtschaftet oder befindet sich in der Umstellung

 

 

1

 

5. Betriebsfläche liegt überwiegend (> 50%) in:

-Naturschutzgebieten

-Landschaftsschutzgebieten

-Natura 2000-Gebiete

-benachteiligten Gebieten (AZL-Kulisse)

 

 

2

Mindestpunktzahl / Schwellenwert: 1
Maximalpunktzahl 7

 

PM

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