Handwerk: EWärmeG hat Signalwirkung, Sanierungsfahrplan muss zügig kommen

„Eine Signalwirkung für die Klimaziele in Bund und Land“ verspricht sich Landeshandwerkspräsident Joachim Möhrle vom novellierten Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG), das heute (1. Juli) in Kraft tritt. Möhrle: „Baden-Württemberg legt vor, wenn es um die Energiewende geht.“

Das Handwerk habe sich konsequent dafür eingesetzt, einen gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplan als Erfüllungsoption zu haben, sagte Möhrle weiter. Dieser müsse nun zügig umgesetzt werden und nicht erst, wenn das EWärmeG schon längst in Kraft getreten sei. Im Interesse eines erfolgreichen Starts und im Interesse der Ziele des Klimaschutzes sei es entscheidend, den Markt nicht ins Stocken geraten zu lassen. Derzeit laufe die Förderung des EnergieSparCheck (ESC) aus, den auch Handwerker ausstellen. Das Umweltministerium müsse nun dafür Sorge tragen, dass die EnergieSparCheck-Beratung nahtlos in den Sanierungsfahrplan übergehen könne.

Das Gesetz betrifft insbesondere Hausbesitzer, die eine neue Heizung einbauen lassen. Sie müssen ab Juli strengere Regeln beachten. So wurde der Pflichtanteil an erneuerbarer Energien von derzeit zehn auf 15 Prozent erhöht. Allerdings gibt es mehr Möglichkeiten, dies zu erreichen. Zum Beispiel kann der Sanierungsfahrplan-BW mit fünf Prozent als Erfüllungsoption angerechnet werden. Der Sanierungsfahrplan ist eine ausführliche Gebäudeenergieberatung, die dem Hauseigentümer aufzeigt, welche Sanierungsschritte für sein Gebäude in welcher Reihenfolge sinnvoll sind.

PM

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