Spitzengespräch: BWIHK und DEHOGA: Mindestlohngesetz branchengerecht umsetzen

Der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Baden-Württemberg und die IHKs im Land fordern Anpassungen bei der Umsetzung des Mindestlohngesetzes. „Die betriebliche Praxis zeigt, dass das Gesetz so nicht durchführbar ist“, kritisiert Martin Keppler, Hauptgeschäftsführer der landesweit im Tourismus federführenden IHK Nordschwarzwald. Dabei gehe es nicht um die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns, sondern um den Abbau überflüssiger Bürokratie und um flexiblere Arbeitszeit-Regelungen. 
Die IHKs begrüßen den Vorschlag des Hotel- und Gaststättenverbands, für die tägliche Arbeitszeit bis zu drei Ausnahmen pro Woche zu ermöglichen. Statt der bisher erlaubten maximal zehn Stunden sollen an diesen Tagen Arbeitszeiten bis zu zwölf Stunden möglich sein, wobei die Mehrarbeit mit Freizeit ausgeglichen werden soll.
„Die jetzige Arbeitszeitregelung ist zu unflexibel für eine Servicebranche, die mit großen und schwer planbaren Auslastungsschankungen arbeiten muss. Viele Betriebe müssen derzeit Aufträge und Veranstaltungen absagen. Das schadet enorm“, sagt Fritz Engelhardt, Präsident des DEHOGA-Landesverbandes, der gleichzeitig betont: „Wir fordern ausdrücklich keine Verlängerung der Arbeitszeiten, sondern mehr Flexibilität.“ Die vom Verband gewünschten Ausnahmen solle es nur mit schriftlicher Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmer geben. Kritik übt die Branche zudem an den mittlerweile nötigen Aufzeichnungspflichten. Diese werden als bürokratisch empfunden und nehmen zu viel Zeit in Anspruch. „Wir werden zusammen für Änderungen streiten und nicht locker lassen“, so Engelhardt.

Mehr Qualität bei Ausbildung und Gründung

Gemeinsam wollen sich die baden-württembergischen IHKs und der Landes-DEHOGA für mehr Qualität in der Ausbildung und bei der Schulung von Gründern in der Gastronomie einsetzen. In den letzten fünf Jahren ging die Zahl neuer Ausbildungsberufe in den Hotel- und Gastronomieberufen um über 30 Prozent zurück. Betriebe, die ausbilden können, sollen verstärkt beraten und für ein aktiveres Ausbildungsmarketing gewonnen werden.

Um angehende Gastronomen besser auf die Selbstständigkeit vorzubereiten, sollen die Inhalte der bestehenden Gaststättenunterrichtung gemeinsam überprüft und innerhalb des geltenden gesetzlichen Rahmens erweitert werden. „Wir müssen die Gründerinnen und Gründer dort abholen, wo sie stehen. Nur wer weiß, was als Gastronom auf sie und ihn zukommt, kann dauerhaft erfolgreich sein“, sagt der Reutlinger IHK-Präsident Christian O. Erbe. „Das kommt am Ende der ganzen Branche zugute. Die Betriebe leben doch von guter Leistung.“

PM

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/wirtschaft/10001/

Schreibe einen Kommentar