Im Zuge eines gegen Mitglieder der Ultra-Gruppe Fanatico Boys geführten polizeilichen Ermittlungsverfahrens wegen Beleidigung von Polizeibeamten (AllCopsAreBastards-Plakat), während des Heimspiels in der 2. Bundesliga gegen Arminia Bielefeld am 22. April 2017, und insbesondere der damit verbundenen Missachtung der Stadionordnung sowie der Absprachen mit dem Verein, hat der FCH präventive Maßnahmen umgesetzt.
Gemäß den entsprechenden Richtlinien des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), nach Prüfung aller Fakten sowie Einzel- und Gruppengesprächen mit den Beteiligten, wurden durch den FCH insgesamt 13 örtliche Stadionverbote für die Voith-Arena und somit Hausverbote für die bei Heimspielen (und allen anderen Veranstaltungen) durch den Verein genutzten öffentlichen Flächen ausgesprochen.
Von diesen 13 Tatbeteiligten wurde gegen sieben Personen ein zwölfmonatiges und gegen zwei Personen ein sechsmonatiges Hausverbot ausgesprochen. Vier weitere Personen erhielten ein zwölfmonatiges Hausverbot, das zunächst zur Bewährung ausgesetzt wird.
Da gegen den FCH in einem Sportgerichtsverfahren durch den DFB wegen des Aufhängens des oben genannten Banners eine Verbandsstrafe in Höhe von 5.000.- Euro ausgesprochen wurde, wird der FCH in einem bereits eingeleiteten Zivilverfahren diesen Betrag von den tatbeteiligten Personen einfordern.
Zehn der betreffenden Personen sind Mitglieder des FCH. Gegen sie wurde ein Vereinsausschlussverfahren eingeleitet, in welchem nach einer finalen Anhörung eine Entscheidung noch aussteht.
Der 1. FC Heidenheim 1846 wird auch in Zukunft diskriminierendes, strafbares und den Werten des FCH widersprechendes Verhalten mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln unterbinden und die Einhaltung der Stadionordnung, unter Anwendung des Hausrechts, für ein sicheres und friedliches Stadionerlebnis, möglichst deeskalierend sowie im Einklang mit der Polizei, durch seinen Sicherheitsdienst gewährleisten.
PM