Leistungsverbesserungen bei Waisenrenten

Volljährige Waisen erhalten ab 1. Juli 2015 unabhängig von ihrem Einkommen die Waisenrente in voller Höhe ausgezahlt.

Für Waisen entfällt zukünftig die Anrechnung des eigenen Einkommens auf die Waisenrente. Der Bundesrat stimmte diesem Beschluss des Bundestages zu. Die Gesetzesänderung tritt am 1. Juli in Kraft.

Alle derzeit gekürzt gezahlten Waisenrenten der Landwirtschaftlichen Alterskasse und der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft werden mit der Rentenanpassung zum 1. Juli 2015 neu berechnet und ungekürzt weitergezahlt. Eine Antragstellung ist hierfür nicht erforderlich.

Kreis der Waisenrentenempfänger erweitert

In Angleichung an das Kindergeldrecht wird darüber hinaus der Kreis volljähriger Waisen mit Anspruch auf Hinterbliebenenrente ausgeweitet: Neben dem Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr sowie dem Bundesfreiwilligendienst werden zukünftig weitere nationale und internationale Freiwilligendienste zum Waisenrentenanspruch führen.

Volljährige Waisen, die von diesem erweiterten Kreis profitieren können und einen Anspruch auf Halb- oder Vollwaisenrente haben, müssen diese beantragen. Waisenrente wird grundsätzlich längstens bis zum 27. Lebensjahr gezahlt.

PM

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