Psychische und psychosomatische Erkrankungen nehmen seit Jahren zu. Etwa ein Drittel der Bevölkerung in Deutschland leidet im Laufe des Lebens an einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung.
Arbeitsschutz ist gefordert
Psychische Störungen können zwar ganz verschiedene Ursachen aus dem privaten und/oder beruflichen Bereich haben. Studien haben jedoch belegt, dass mit dem Wandel der Arbeitswelt psychische Belastungsfaktoren zunehmen, die wiederum zu psychischen und körperlichen Erkrankungen führen können. Nicht zuletzt aus diesem Grund fordert das Arbeitsschutzgesetz seit Ende 2013 explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung. Dennoch fehlt es den Unternehmen an Wissen, wie sie solchen psychischen Fehlbelastungen vorbeugen können.
Deshalb entwickelt das Arbeitsprogramm Psyche unter anderem Informations- und Qualifizierungsmaßnahmen für betriebliche Akteurinnen und Akteure, darunter etwa Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Darüber hinaus bereitet es konkrete Handlungshilfen auf, wie zum Beispiel die „Empfehlungen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen“.
Die Unternehrerinnen und Unternehmer sowie Beschäftigte finden auf dem Internetportal gda-psyche.de Informationen rund um das Thema psychische Belastungen am Arbeitsplatz. Für die Dauer des Arbeitsprogramms werden die Inhalte sukzessive erweitert und um neue Handlungshilfen sowie Informationen aus dem Arbeitsprogramm ergänzt.
Hintergrund: Das Arbeitsprogramm Psyche
Das Arbeitsprogramm „Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen“– kurz „Arbeitsprogramm Psyche“ – ist eines von drei aktuellen Arbeitsprogrammen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Ziel ist es, bis zum Jahr 2018 die betrieblichen Akteurinnen und Akteure umfassend zum Thema psychische Belastungen bei der Arbeit zu informieren und zu qualifizieren.
Quelle: DGUV