Die Zahl der Influenzaerkrankten im Land bewegt sich weiter auf einem sehr hohen Niveau. Um einen möglichst umfassenden Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen, ruft Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha die gesetzlichen Krankenkassen zur Übernahme der Kosten für den wirksamen Vierfachimpfstoff auf.
„Mit 5.157 Influenza- bzw. Grippefällen in der abgelaufenen Meldewoche wurde die Zahl aus der Vorwoche (4.999 Fälle) nochmals knapp übertroffen. Die aktuelle Influenzasaison zählt mit bislang insgesamt 24.162 Fällen zu den heftigsten, die in Baden-Württemberg überhaupt beobachtet wurden“, teilte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha mit.
Da nur Labornachweise von Influenzaviren meldepflichtig seien, bei vielen Erkrankten aber gar keine Laboruntersuchung erfolge, sei davon auszugehen, dass die tatsächliche Zahl der Grippeerkrankten deutlich höher liegt. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden 14.661 Influenzafälle verzeichnet.
Aktueller Dreifachimpfstoff schützt nicht vor aktueller Erreger-Linie
Nach Angaben des Landesgesundheitsamtes entfallen in Baden-Württemberg 63,6 Prozent der typisierten Influenzaerreger in dieser Saison auf Influenza B. Dabei handelt es sich nahezu ausschließlich um Viren der Yamagata-Linie, gegen die der aktuelle Dreifachimpfstoff keinen Schutz bietet.
„Die Kosten des Vierfachimpfstoffs müssen zur Sicherstellung eines möglichst umfassenden Gesundheitsschutzes der Bürgerinnen und Bürger ab der nächsten Saison von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden“, forderte Lucha. „Mit dem Vierfachimpfstoff gegen Influenza, der von der Ständigen Impfkommission seit Januar 2018 empfohlen wird, hätten in dieser Saison viele Krankheitsfälle verhindert werden können“, so der Minister weiter.
Impfempfehlung nicht nur für Risikogruppen
In Baden-Württemberg ist die Grippeschutzimpfung nicht nur für Risikogruppen wie Ältere und Personen mit Grunderkrankungen empfohlen, sondern für alle Bürgerinnen und Bürger. In der Regel werden bislang die Kosten für den Dreifachimpfstoff für alle Versicherten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, die Kosten der Vierfachimpfung jedoch nur in begründeten Einzelfällen. Für die verpflichtende Kostenübernahme des Vierfachimpfstoffs ist eine Änderung der Schutzimpfungsrichtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss erforderlich.
„Zum Schutz vor Erkrankung müssen sich möglichst viele Menschen impfen lassen. Eine besondere Verantwortung zum Schutz der von ihnen betreuten Personen besteht dabei für medizinisches und pflegerisches Personal“, betonte der Minister.
Mit Hygienemaßnahmen vor Ansteckung schützen
Bei der aktuellen weiten Verbreitung der Influenza kommt Hygienemaßnahmen wie mehrmals täglich gründliches Händewaschen mit Seife sowie Husten und Niesen in die Ellenbeuge oder den Ärmel eine besondere Bedeutung zu. Regelmäßiges Lüften wirkt der Austrocknung der Mund- und Nasenschleimhaut entgegen und verringert damit die Empfänglichkeit für Infektionserreger.
PM