Auf Einladung der Kreisbehindertenbeauftragten Claudia Oswald-Timmler und des Stadtbehinderten-rings Geislingen (STeiGle) referierte Dr. Torsten Buser, Richter am Landessozialgericht Stuttgart, (Foto) in Geislingen im Altenstädter Rathaustreff zum Schwerbehindertenrecht. Einen Schwerpunkt bildete die Festlegung des GdB (Grad der Behinderung).
Zunächst zeichnete der Referent den Weg von der Antragstellung bis zur Entscheidung des Landrats- bzw. Versorgungsamtes nach. Doch wie kann man sich gegen eine Festlegung der Behörde wehren, wenn man mit dieser nicht einverstanden ist? Dieser Fragestellung folgte Herr Dr. Buser mit allen Schritten, die erforderlich sind, um zu einer Entscheidung zu kommen: Widerspruch, Klage beim Sozialgericht, Berufung beim Landessozialgericht und in der letzten Instanz die Revision beim Bundessozialgericht. Letztere ist nur unter eng begrenzen Voraussetzungen möglich und erfolgt relativ selten.
Für die Klage beim Sozialgericht muss man sich nicht von einem Anwalt vertreten lassen, oft ist dies aber empfehlenswert. Denn die Klage sollte gut begründet sein, wenn man die Entscheidung des Versorgungsamtes erfolgreich anfechten möchte. Für die Klagebegründung, Begründung der Gegenseite (Landratsamt/Versorgungsamt), Anforderung weiterer ärztlicher Befunde, ggf. ein Gutachten und manchmal auch ein Gegengutachten bekommt jede Partei ausreichend Zeit.
Mit mehr als einem Jahr bis zur Entscheidung muss man auf jeden Fall rechnen. Im Falle einer Berufung vor dem Landessozialgericht verlängert sich das Verfahren noch einmal um mehrere Monate.
Für die meisten Betroffenen ist die Festlegung des Grades der Behinderung nicht transparent. Insbesondere wenn mehrere gesundheitliche Einschränkungen vorliegen ist es auch für das Versorgungsamt und das Gericht nicht immer einfach, die Einstufung vorzunehmen. Kein Wunder, dass es dann zu unterschiedlichen Auffassungen und auch zu einem Rechtsstreit kommen kann.
Für die Anwesenden war es eine höchst interessante Veranstaltung, die Fragen und Beiträge aus dem Publikum rundeten den Vortrag des praxiserfahrenen Richters ab, der nach rund zwei Stunden mit Beifall und einem kleinen Präsent verabschiedet wurde.
Foto (Reinhard Grams)
PM