Noch immer ist unerlaubte Telefonwerbung weit verbreitet. Darauf hat der Kreisseniorenrat (KSR) in einer Pressemitteilung hingewiesen. Werbeanrufe seien nicht erlaubt, wenn nicht vorher dazu eingewilligt wurde. Auch das Unterdrücken der Rufnummer des Anrufers sei unzulässig. Der KSR ist bei Einreichung von einschlägigen Beschwerden auf Wunsch behilflich.
Der Kreisseniorenrat empfiehlt, sich nach Möglichkeit den Namen des anrufen-den Unternehmens, die Rufnummer und den Inhalt des Anrufes zu notieren, danach aber das Telefonat unverzüglich zu beendigen. Unerlaubte Werbeanrufe sollten laut Empfehlung des Kreisseniorenrates der Bundesnetzagentur in Bonn gemeldet werden. Der KSR weist allerdings darauf hin, dass bei Teilnahme an Preisausschreiben oder ähnlichem häufig im Kleingedruckten eine Einwilligung in Werbeanrufe versteckt wird. Hier sei deshalb besondere Vor-sicht geboten.
Besonders Senioren werden laut einem Bericht der Bundesnetzagentur, auf den sich der Kreisseniorenrat bezieht, immer wieder am Telefon überrumpelt und zu Käufen oder Beratungsgesprächen genötigt. In den allermeisten Fällen habe keine nach dem Gesetz erforderliche Einwilligung des Angerufenen vorgelegen. Die Bundesnetzagentur hat, so der Kreisseniorenrat in seiner Pressemit-teilung, dieserhalb schon Bußgelder in Millionenhöhe verhängt.
Auch zum Thema Rufnummernmissbrauch reißen laut KSR die Beschwerden nicht ab. Neuerdings soll durch sogenannte Ping-Anrufe ein kostenpflichtiger Rückruf provoziert werden, der dann auf der Telefonrechnung teilweise mit mehreren Euro zu Buche schlägt. Die Bonner Behörde hat nun der missbräuchlichen Nutzung von 137er-Rufnummern einen Riegel vorgeschoben.
Wer glaubt, von unerlaubter Telefonwerbung betroffen zu sein, kann seine Beschwerde direkt an die Bundesnetzagentur richten, für die unter „www.bnetza.de“ ein spezielles Meldeformular aufgerufen werden kann. Sie ist aber auch schriftlich per Post oder E-Mail möglich. Die Adresse lautet: Bundes-netzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn.
Besondere Aufmerksamkeit sollen Verbraucher ihrer monatlichen Telefonrechnung widmen, so Kraus. Auf diesen erscheinen laut Kreisseniorenrat immer wieder „Dienstleistungen Dritter“, für die es meist keinen legalen Grund gäbe. Hier empfiehlt der KSR, der Rechnungsstellung bei dem „Dritten“ zu widersprechen und gegebenenfalls die Banklastschrift für die Telefonrechnung inner-halb 8 Wochen zurückgehen zu lassen.
Harald Kraus, Pressereferent des Kreisseniorenrates, ist auf Wunsch bei Einreichung einer Beschwerde bzw. bei der Abwehr ungerechtfertigter Rechnungsstellung mit Musterbriefen behilflich (Tel. 07161/817504).
PM