Der Kreisseniorenrat Göppingen hat auf die Förderungsmöglichkeiten des altersgerechten Ausbaus von Wohnungen hingewiesen. Wie Annelie Seitz-Sorg vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) erläuterte, können Zuschüsse der Pflegekasse im Einzelfall bis zur Höhe von 4000 Euro in Anspruch genommen werden.
Für die finanzielle Förderung von Umbaumaßnahmen oder die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen kommt es, so Seitz-Sorg, auf die individuelle Situation des Antragstellers an, der vor Beginn einer Maßnahme die entsprechende Genehmigung des jeweiligen Kostenträgers einholen muss.
Die Krankenkassen gewähren in der Regel einschlägige Hilfsmittel, um eine körperliche Einschränkung auszugleichen. Voraussetzung dafür ist, so heißt es in einer Pressemitteilung des Kreisseniorenrats, eine Verordnung durch den Arzt, der die medizinische Notwendigkeit bestätigen muss. „Alles was beweglich ist oder nicht fest verbaut wird, zählt zu den Hilfsmitteln“, erläuterte die Expertin des DRK.
Weitere infrage kommende Kostenträger sind die Pflegekassen, aber auch die sogenannten Reha-Träger, die zuständigen Stellen für Sozialhilfe oder Wohnungsbauförderung sowie Vermieter, die zur Schaffung Barriere freier Verhältnisse bereit sind. Die Einstufung in eine Pflegestufe ist aber unverzichtbar, wenn Leistungen aus der Pflegekasse beansprucht werden.
Maßnahmen der Wohnungsanpassung müssen zum Ziel haben, die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern. Ferner soll die Maßnahme eine möglichst selbstständige Lebensführung ermöglichen oder wiederherstellen. Denkbare Maßnahmen, die der Förderung durch die Pflegekasse unterliegen, sind nach Angaben des Kreisseniorenrats zum Beispiel Türverbreiterungen, fest installierte Rampen, Treppenlifte oder Barriere-freie Badumbauten.
Im Einzelfall ist ein Zuschuss bis zu 4000 Euro möglich, wobei die Eigenbeteiligung von zehn Prozent der Kosten der Maßnahme beträgt. Die sogenannten Reha-Träger verlangen, so Seitz-Sorg in ihrem Vortrag weiter, für die Gewährung eines Zuschusses, dass die Erwerbs-fähigkeit erheblich gemindert oder gefährdet ist. Leistungen der Sozialhilfe kommen nur infrage, wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist.
Von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden Maßnahmen, die Barrierefreiheit bzw. -reduzierung zum Ziel haben, gefördert. Die Schaffung von Bewegungsflächen inner- oder außerhalb der Wohnung sind förderungsfähig „und somit eigentlich alles, was zur Reduzierung von Barrieren dient“, ergänzt Annelie Seitz-Sorg. Hier beträgt der mögliche Zuschuß , so der Kreisseniorenrat, im Einzelfall bis 5000 Euro. Ein Kredit der KfW kann alternativ bis zur Höhe von 50000 Euro beantragt werden. Der Kreisseniorenrat weist darauf hin, dass der Vermieter bzw. die Eigentümergemeinschaft in die Umbaumaßnahmen einwilligen muss.
Weitere Informationen und Beratung gibt es bei der DRK-Wohnberatung in Göppingen, Eichertstr. 1, Tel. 07161/673927 oder in der Sprechstunde des Kreisseniorenrats im Landratsamt Göppingen, jeden 1. Donnerstag im Monat, 14 bis 16 Uhr, Zi. 167.
PM