Die Härtefallkommission des Landes hat ihren 10. Tätigkeitsbericht vorgelegt. Die Zahl der Eingaben von Ausländern oder deren Unterstützern hat sich im vergangenen Jahr mehr als verdoppelt. Auch die Zahl von offensichtlich unbegründeten Eingaben wuchs erneut sehr stark an.
Mit Blick auf die Statistik sagte Integrationsministerin Bilkay Öney: „Es darf nicht Ziel einer Härtefalleingabe sein, die bevorstehende Abschiebung zu verzögern.“ Vielmehr gehe es darum, Menschen mit Integrationsleistungen eine Bleiberechtsperspektive aus dringenden humanitären Gründen zu ermöglichen. Die Ministerin dankte der Kommission für ihre wichtige Arbeit und würdigte den ehrenamtlichen Einsatz der Mitglieder für mehr Humanität.
Im Jahr 2015 gingen insgesamt 393 Eingaben bei der Härtefallkommission ein, 2014 waren es noch 185 Eingaben. Die Anzahl von offensichtlich unbegründeten Eingaben stieg im gleichen Zeitraum von 68 auf 144 Fälle. Dabei handelt es sich um Eingaben von Personen, die sich meist erst seit kurzer Zeit in Deutschland aufhalten und daher kaum Integrationsleistungen vorweisen können. „Die Kommission sollte sich mit offensichtlich unbegründeten und missbräuchlichen Eingaben nicht mehr befassen müssen. Ihre starke Zunahme erfordert dringend eine Novellierung der Härtefallkommissionsverordnung“, sagte Dr. Edgar Wais, Vorsitzender der Härtefallkommission.
In acht Sitzungen hat die Kommission 48 Eingaben eingehend beraten und abschließend geprüft. In 31 Fällen hat die Kommission das Innenministerium als oberste Ausländerbehörde ersucht, eine Aufenthaltserlaubnis nach der Härtefallkommissionsverordnung zu erteilen. Das Innenministerium hat den Ersuchen in allen Fällen stattgegeben. Wais: „Dies bestätigt die sorgfältige Prüfung aller Härtefallanträge und die gute Arbeit der Kommission.“
Härtefallkommission
Die Kommission, die sich aus ehrenamtlichen Mitgliedern zusammensetzt, wurde im Jahr 2005 ins Leben gerufen. Ihre Geschäftsstelle führt das Ministerium für Integration. Grundlagen ihrer Arbeit sind die Härtefallregelung in § 23 a des Aufenthaltsgesetzes und die auf deren Grundlage ergangene Härtefallkommissionsverordnung des Landes. Mit diesen Regelungen trägt das Land humanitär schwierigen Sonderfällen Rechnung, für die das Ausländerrecht keine befriedigende Lösung bietet. Sprechen dringende humanitäre oder persönliche Gründe dafür, einem eigentlich ausreisepflichtigen Ausländer den weiteren Aufenthalt im Land zu gestatten, so kann die Kommission ein Härtefallersuchen an das Innenministerium richten. Diesem obliegt als oberste Ausländerbehörde die Letztentscheidung. Seit Beginn ihrer Tätigkeit hat sich die Kommission mit über 2.600 Eingaben befasst.
Mitglieder im Jahr 2015
Vorsitzender Dr. Edgar Wais, Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg a. D.
Stellvertretender Vorsitzender Jürgen Hofer, Oberbürgermeister a. D.
Friedhelm Nöh, Geschäftsführer Arbeiterwohlfahrt Stuttgart
Henry von Bose DD, Pfarrer, Kirchenrat i. R. (bis Oktober 2015)
Hans-Joachim Zobel, Dekan i. R. (seit der neuen Amtszeit der Härtefallkommission ab Oktober 2015)
Josef Follmann, Referatsleiter Migration und Integration beim Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg a. D. (bis ktober 2015)
Dr. Irme Stetter-Karp, Bischöfliches Ordinariat Stuttgart (seit der neuen Amtszeit der Härtefallkommission ab Oktober 2015)
Jürgen Vogt, Leitender Regierungsdirektor Landratsamt Ludwigsburg
Isabel Fezer, Bürgermeisterin
Harald Denecken, Erster Bürgermeister a. D.
Jama Maqsudi, Stellvertretender Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Dritte Welt (AGDW) e. V.
Sylvia Schütz-Fatum, Stellvertretende Geschäftsführerin des DRK-Kreisverbands Aalen i. R. (bis Oktober 2015)
Jörg Schmidt-Rohr (seit der neuen Amtszeit der Härtefallkommission ab Oktober 2015)
Ministerium für Integration: Die Härtefallkommission
PM