Volle Rückendeckung für ihren Antrag zur Stärkung der Kommunen in der Pflege hat Ministerin Katrin Altpeter auf der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister in Erfurt bekommen. Alle 16 Bundesländer stimmten einem von ihr eingebrachten Beschlussantrag zu, in dem der Bund aufgefordert wird, die in der „Bund-Länder-Arbeitsgruppe Pflege“ beschlossenen Empfehlungen zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege endlich auch gesetzlich umzusetzen.
Altpeter: „Bund und Länder haben sich gemeinsam auf rund 40 Empfehlungen geeinigt, um die Kommunen entsprechend ihrer zunehmenden Verantwortung in der Pflege mit mehr Mitgestaltungsmöglichkeiten auszustatten. Es ist höchste Zeit, dass Bundesgesundheitsminister Gröhe dies nun auch umsetzt.“
Altpeter hatte sich in der Bund-Länder-AG, in der sie Mitglied war, insbesondere für ein Initiativrecht der Kommunen bei der Errichtung neuer Pflegestützpunkte eingesetzt sowie für Modellprojekte, mit denen neue Beratungsstrukturen in der Pflege erprobt werden sollen. Beides wurde so von der AG dann auch beschlossen, vom Bund bisher aber noch nicht umgesetzt.
Altpeter: „Die Kommunen brauchen mehr Verantwortung bei der Gestaltung der sozialräumlichen Pflegeinfrastruktur. Die meisten Menschen wollen heute auch bei Pflege- und Unterstützungsbedarf so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden oder zumindest in ihrem vertrauten sozialen Umfeld wohnen bleiben. Dadurch wird die Bedeutung der unmittelbaren Pflegeinfrastruktur vor Ort, also in der Kommune, immer wichtiger.“ Bislang stünden den Kommunen im Bereich der Pflege sowie im Vor- und Umfeld der Pflege jedoch nur begrenzte Mitgestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Modellprojekt Pflegeberatung
Dem Beschluss der Bund-Länder-AG zufolge sollen in bundesweit 60 Stadt- und Landkreisen neue Beratungsstrukturen erprobt werden, darunter auch in Baden-Württemberg. Altpeter verspricht sich davon vor Ort eine Pflegeberatung aus einer Hand. Neben der Pflege sollen auch flankierende Themen, wie zum Beispiel präventive Angebote, familienunterstützende Hilfen, Maßnahmen zum Wohnumfeld, die rechtliche Betreuung oder die Nutzbarkeit des öffentlichen Personennahverkehrs mit in die Beratung einbezogen werden.
Initiativrecht für Kommunen beim Ausbau von Pflegestützpunkten
Besonders am Herzen liegt Altpeter auch die Empfehlung der Bund-Länder-AG, Kommunen bei der Einrichtung neuer Pflegestützpunkte ein echtes Initiativrecht einzuräumen. Die Ministerin, die sich seit langem für einen flächendeckenden und wohnortnahen Ausbau von Pflegestützpunkten in Baden-Württemberg einsetzt, verspricht sich davon einen zusätzlichen Schub.
Denn nach dem Beschluss der Bund-Länder-AG sollen künftig die Kommunen die Einrichtung von Pflegestützpunkten auch gegen das Votum der Kassen durchsetzen können. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Qualitätskriterien erfüllt werden und die Kommune ihren Drittel-Anteil zur Finanzierung beisteuert.
Sozialministerin Altpeter zeigte sich in Erfurt erfreut darüber, dass sie für ihr Anliegen zur Stärkung der Kommunen in der Pflege auf der Konferenz der Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister von allen Bundesländern die volle Unterstützung erhielt.
PM