Das zweite Pflegegesetz ist da!

Die Bundestagsabgeordnete Heike Baehrens begrüßt die Verabschiedung des Zweiten Pflege­stärkungsgesetzes (PSG II). Damit wird der lange geforderte neue Pflegebedürftigkeits­begriff endlich eingeführt. Baehrens weist aber gleichzeitig auf zukünftige Herausforder­ungen hin, die sie besonders im Bereich der stationären Pflege sieht.

Wesentlicher Bestandteil des PSG II ist die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes. Zukünftig ersetzen fünf Pflegegrade die bisherigen drei Pflegestufen. „Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff beschreibt deutlich besser den tatsächlichen Pflegebedarf und berücksichtigt die besondere Situation von demenzkranken Menschen und ihren Angehörigen“, erklärt Heike Baehrens. Denn es werden nicht mehr nur körperliche, sondern auch geistige und psychische Beeinträchtigungen besser berücksichtigt. „Damit konnten wir das, was die Pflegefachwelt seit langem gefordert hat, endlich umsetzen“, so Baehrens weiter.

Außerdem setzt das neue Begutachtungssystem nicht mehr daran an, was Betroffene nicht mehr können. Stattdessen wird ermittelt, wozu der oder die Pflegebedürftige noch selbstständig in der Lage ist. Dazu Baehrens: „Das halte ich für einen wichtigen Perspektivwechsel. Denn so liegt zukünftig der Fokus der Pflege darauf, die noch vorhandenen Fähigkeiten zu erhalten und zu stärken. Außerdem ist es gut, dass nun auch der Unterstützungsbedarf zur Teilhabe an der Gesellschaft berücksichtigt wird, den Betroffene möglicherweise haben“.

Die Pflegebedürftigkeit wird auch nicht mehr wie bisher in Form von Minuten gemessen. Stattdessen bekommen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die Möglichkeit, zwischen angebotenen Leistungen zu wählen. Diese Wahlfreiheit macht die Verteilung der Mittel aus der Pflegeversicherung nicht nur effektiver, sondern stärkt auch die Selbstbestimmung der Betroffenen.

Baehrens sieht allerdings auch einige Tücken in dem neuen Gesetz. Denn es sorge nicht für eine Entlastung des Fachpersonals in Pflegeheimen. Sowohl der Personalschlüssel, als auch der Anteil von Fachpersonal sei in der stationären Pflege zu gering. Darauf wies sie die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in einer persönlichen Erklärung hin. „Wir werden nach Einführung des Gesetzes seine Auswirkungen genau evaluieren und kontinuierlich an seiner Verbesserung arbeiten müssen. Und dabei sollten wir unser Augenmerk stärker auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die stationäre Pflege richten“, betont Baehrens.

 

PM

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