Fast 77 000 Personen erhielten Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Baden-Württemberg – Mehr Männer als Frauen betroffen
Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes bezogen im Laufe des Jahres 2014 in Baden‑Württemberg 131 054 Personen besondere Sozialhilfeleistungen nach den Kapiteln 5 bis 9 Sozialgesetzbuch SGB XII (Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege sowie Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und in anderen Lebenslagen). Das waren 1 748 Personen oder 1,4 Prozent mehr als im Laufe des Jahres 2013. Etwas mehr als die Hälfte (52 Prozent) waren Männer, und 93,1 Prozent der Leistungsempfängerinnen und –empfänger waren Deutsche.
Hilfen zur Gesundheit nach Kapitel 5 SGB XII erhielten 2 671 Personen. Das sind 6 Prozent mehr als 2013. Zum überwiegenden Teil (1 605 Fälle) handelte es sich dabei um Krankheitskosten (Arzt, Krankenhaus, Medikamente) die unmittelbar vom Sozialamt übernommen wurden. Das Durchschnittsalter lag bei 52 Jahren, fast zwei Drittel der Leistungsbezieher (65,1 Prozent) waren Frauen.
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach Kapitel 6 SGB XII – die Form der Sozialhilfe mit den meisten Empfängerinnen und Empfängern – bezogen 76 895 Personen, 1,5 Prozent mehr als 2013. Darunter waren fast 60 Prozent Männer mit einem Durchschnittsalter von 33 Jahren. Die betroffenen Frauen waren im Durchschnitt mit rund 35 ½ Jahren etwas älter. Fast drei Viertel der behinderten Menschen (55 727) erhielten Leistungen in Einrichtungen. Bei den Hilfeleistungen für diese Personen handelte es sich in der Hauptsache um Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (30 948 Fälle) sowie um Hilfen zum selbstbestimmten Leben in einer Wohneinrichtung (25 021 Fälle). 10 301 behinderte junge Menschen in Einrichtungen bekamen im Laufe des Jahres Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung. Bei den Hilfeleistungen für behinderte Menschen außerhalb von Einrichtungen stand das selbstbestimmte Leben im Vordergrund. 13 619 Menschen erhielten Hilfen in (ambulant) betreuten Wohnmöglichkeiten. 6 794 behinderte Kinder außerhalb von Einrichtungen erhielten Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung.
Auf Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII waren 44 178 Personen angewiesen und damit kaum mehr wie im Jahr 2013. Vier Fünftel dieser Menschen (35 356) erhielten Leistungen in Einrichtungen wie Pflegeheimen. Die Leistungsempfängerinnen und -empfänger, die in eigenen Haushalten bzw. Haushalten von Angehörigen lebten, waren im Durchschnitt 69 ½ Jahre alt. Mit 77 ½ Jahren waren die Empfänger/innen von Hilfe zur Pflege in Einrichtungen deutlich älter. Fast zwei Drittel dieser Pflegebedürftigen waren Frauen und hatten sogar ein Durchschnittsalter von 81½ Jahren.
9 506 Personen und damit 5,4 Prozent mehr Menschen als 2013 erhielten Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen nach Kapitel 8 und 9 SGB XII, 6 237 Männer und 3 269 Frauen. Hierbei handelt es sich u.a. um Hilfen zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes sowie um Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung, aber auch um Blindenhilfe sowie die Erstattung von Bestattungskosten. Wie das Statistische Landesamt weiter feststellt, wurden für die Hilfen nach den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII im Jahr 2014 netto insgesamt rund 2 Milliarden Euro ausgegeben, 5,8 Prozent oder rund 108,8 Millionen mehr als im Vorjahr. Darunter sind vor allem die Leistungen zur Eingliederung behinderter Menschen mit 1,4 Mrd. Euro (+ 6,2 Prozent) von Bedeutung sowie die Leistungen für Pflegebedürftige (Hilfe zur Pflege) mit insgesamt 425,7 Mill. Euro (+ 3,6 Prozent).
© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2015