Ministerrat gibt Gesetzentwurf zur Inklusion zur Anhörung frei

Der Ministerrat hat am Dienstag (24. Februar 2015) den Gesetzentwurf zur gesetzlichen Regelung inklusiver Bildungsangebote zur Anhörung freigegeben. „Mit der Schulgesetzänderung geben wir Eltern von Kindern mit Behinderung zukünftig eine Wahlmöglichkeit, ob ihr Kind eine allgemeine oder eine Sonderschule besuchen soll“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. „Unser Ziel ist eine Gesellschaft, in der es selbstverständlich ist, dass Menschen mit und ohne Behinderung zusammen leben. Deshalb wollen wir, dass mehr Kinder mit und ohne Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot gemeinsam lernen.“ 

Mit der Gesetzesänderung wird die bisherige Pflicht zum Besuch einer Sonderschule entfallen. In das Schulgesetz aufgenommen werden soll, dass gemeinsamer Unterricht auch dann möglich ist, wenn der junge Mensch das Ziel des jeweiligen Bildungsgangs nicht erreichen kann (zieldifferenter Unterricht). „Wir wollen, dass Eltern von Kindern mit Behinderung sich zwischen qualitativ vergleichbaren Angeboten entscheiden können. Wir stellen deshalb sicher, dass ein hohes Niveau sonderpädagogischer Angebote an allgemeinen Schulen geschaffen und an Sonderschulen erhalten wird“, sagte Kultusminister Andreas Stoch.

Das Konzept der Landesregierung sieht vor, dass allgemeine Schulen, die auch Kinder mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf als ihre eigenen Schüler aufnehmen, durch Sonderpädagogen bei der sonderpädagogischen Förderung dieser Kinder unterstützt werden. „Hierdurch werden sich neue Formen der Zusammenarbeit in den Kollegien ergeben“, betonte Minister Stoch. „Inklusion ist eine pädagogische Aufgabe aller Schularten und aller Schulen.“ Das Kultusministerium gehe daher von einem Mehrbedarf an Lehrkräften bis zum Schuljahr 2022/2023 von insgesamt 1.353 Stellen aus.

Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass inklusive Bildungsangebote vor allem im zieldifferenten Unterricht grundsätzlich gruppenbezogen eingerichtet werden. „Die Erfahrungen in den Versuchsregionen haben gezeigt, dass die Interessen und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler im Unterrichtsalltag besser und effizienter in Schülergruppen unterstützt werden können“, so Stoch.

Es sei vorgesehen, die Eltern nach der Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot umfassend über mögliche Bildungsangebote an Sonderschulen und allgemeinen Schulen zu informieren, unterstrich Stoch. Bildungswegekonferenzen, in die auch die kommunalen Partner mit eingezogen sind, haben die Aufgabe, die passende Schule für ein inklusives Bildungsangebot vorzuschlagen. „Hierbei ist der Wunsch der Eltern handlungsleitend. Für diese hochkomplexe Aufgabe erhält die Schulverwaltung bedarfsbezogen zusätzliche personelle Ressourcen“, kündigte der Kultusminister an.

„Die bisherigen Sonderschulen sollen sich zu sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren weiterentwickeln und ihre Expertise auch den Schülern zur Verfügung stellen, die inklusiv beschult werden“, betonte Ministerpräsident Kretschmann.

 

Hintergrundinformation:

Die Änderung des Schulgesetzes dient der weiteren Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention).

 

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