Gesundheitsministerin Katrin Altpeter hat ein Gesundheitsdienstgesetz vorgelegt, mit dem der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) neu aufgestellt wird. „Die Aufgabenfelder der Gesundheitsämter und des Landesgesundheitsamtes haben sich in den letzten Jahren sehr verändert“, sagte die Ministerin.
Gesundheitsförderung zur Bekämpfung chronischer Erkrankungen, Hygiene, Gesundheitsschutz und Fragen der öffentlichen Gesundheit (Public Health) hätten zunehmend an Bedeutung gewonnen. Viel mehr als früher nehme der ÖGD deshalb heute gesundheitliche Fragestellungen in Bezug auf einzelne Personengruppen wie Kinder oder Senioren in den Blick und habe auch seine Aktivitäten etwa im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention deutlich intensiviert. „Mit dem neuen Gesetz schaffen wir die Rahmenbedingungen dafür, dass sich die Gesundheitsbehörden den neuen Arbeitsschwerpunkten verstärkt widmen können“, so Altpeter.
Das Kabinett hat dem Gesetzentwurf der Ministerin bereits zugestimmt. Bürgerinnen und Bürger können den Entwurf noch bis zum 4. September auf dem Beteiligungsportal des Landes kommentieren, danach geht er in die Anhörung.
Neue Kernaufgaben für Gesundheitsämter
Ministerin Altpeter zufolge sollen die Gesundheitsämter künftig die politischen Entscheidungsträger vor Ort stärker als bisher in regionalen bevölkerungsmedizinischen und gesundheitsplanerischen Fragen beraten und unterstützen. Sie sind zuständig für die Konzeption und Durchführung der Kommunalen Gesundheitskonferenzen in den Land- und Stadtkreisen, in denen alle wichtigen regionalen Akteure des Gesundheitswesens vertreten sind. Die Einrichtung kommunaler Gesundheitskonferenzen in den Stadt- und Landkreisen wird mit dem vom Kabinett bereits beschlossenen Landesgesundheitsgesetz zur Pflichtaufgabe. Bisher war das freiwillig.
Altpeter: „Gesundheit wird zunehmend zu einem Standortfaktor in den Kommunen. Mit der Neuausrichtung der Aufgaben der Gesundheitsämter auf die Gesundheitsförderung in den konkreten Lebenswelten unterstützen wir diesen Prozess einer attraktiven Kommunalentwicklung.“
Die Gesundheitsämter sollen deshalb auch verstärkt den Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern aufnehmen. Insgesamt sollen sich die Gesundheitsämter in den Stadt- und Landkreisen künftig auf Gesundheits- und Infektionsschutz, Gesundheitsplanung und -berichterstattung sowie Gesundheitsförderung und Prävention konzentrieren.
Flankiert wird die neue Schwerpunktsetzung durch den Wegfall einiger bisheriger Aufgaben der Gesundheitsämter. Das neue Gesetz sieht bspw. eine deutliche Reduzierung ihrer gutachterlichen Tätigkeiten vor. Diese Gutachten müssen in Zukunft von Ärztinnen und Ärzten im niedergelassenen, klinischen oder universitären Bereich erstellt werden. „Die frei werdenden Personalkapazitäten sollen in den Gesundheitsämtern für die neuen Aufgaben eingesetzt werden“, so die Ministerin.
Landesgesundheitsamt als Drehscheibe zwischen Landespolitik, Kreisgesundheitsbehörden und Wissenschaft
Das beim Regierungspräsidium Stuttgart angesiedelte Landesgesundheitsamt berät die Landesregierung und die Gesundheitsämter vor Ort bereits heute in fachlichen und konzeptionellen Fragen der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens. Altpeter zufolge wird diese Rolle als Drehscheibe zwischen Landesregierung und -ministerien, Gesundheitsämtern und Wissenschaft mit dem neuen Gesetz weiter ausgebaut.
Beteiligungsportal Baden-Württemberg: Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst
Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD) in Baden-Württemberg
PM