Einrichtung von Flüchtlingsbeauftragten

Das Ministerium für Integration hat aktuell die baden-württembergischen Landkreise, Städte und Gemeinden darüber informiert, dass im Rahmen der Verwaltungsvorschrift (VwV) Integration auch Anträge zur Einrichtung von Flüchtlingsbeauftragten gestellt werden können.

„Wir haben beim zweiten Flüchtlingsgipfel Ende Juli besprochen, wie wir die Kommunen in der Flüchtlingsarbeit weiter unterstützen können. Eine gute Möglichkeit ist die Förderung von Flüchtlingsbeauftragten vor Ort. Sie können Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sein und die Arbeit der vielen Ehrenamtlichen koordinieren“, sagte Integrationsministerin Bilkay Öney.

Ansprechpartner vor Ort können Ehrenamt koordinieren

Die Kommunen stehen bei der Unterbringung der vielen nach Baden-Württemberg kommenden Flüchtlinge vor großen Herausforderungen. Das Ministerium für Integration unterstützt die kommunale Ebene bei Aufbau und Stärkung entsprechender Strukturen. Die das Förderprogramm regelnde Verwaltungsvorschrift des Integrationsministeriums steht auch für Anträge offen, die die Einrichtung von Flüchtlingsbeauftragten oder die Aufstockung der Stellen von Integrationsbeauftragten zum Ziel haben.

Durch die steigenden Zugänge gewinnt die Aufgabe an Gewicht, Flüchtlinge so aufzunehmen, dass Konflikte mit der Bevölkerung möglichst vermieden und der Zusammenhalt der Gesellschaft gestärkt werden. Ein förderfähiger Ansatz zur Wahrnehmung dieser Aufgabe ist die Einstellung von Flüchtlingsbeauftragten, die die Tätigkeit der vielen ehrenamtlich Engagierten koordinieren und die Flüchtlingsarbeit bündeln und mitsteuern können. In Betracht kommen dabei auch Stellen, bei denen mehrere Kommunen für ihr Gesamtgebiet zusammenarbeiten und dann eine Kommune die Federführung und Antragstellung übernimmt.

Weitere Informationen

Das Förderprogramm wird durch die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Integration über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration (VwV-Integration) vom 12. August 2013 geregelt. Der Fördertatbestand A. 2.2.1 im Abschnitt „Stärkung kommunaler Strukturen“ sieht die Förderung der Einrichtung oder Aufstockung einer zentralen Ansprechstelle der Kommune vor. Im Flüchtlingsbereich soll diese Ansprechstelle zentrale Anlauf-, Beratungs- und Koordinierungsstelle für alle Flüchtlingsangelegenheiten sein.

Eine frühere Förderung für eine Stelle einer oder eines Integrationsbeauftragten steht einer entsprechenden Antragstellung nicht entgegen. Ebenso ist auch bei einer Neubeantragung die Kombination von Integrations- und Flüchtlingsarbeit bei der einzurichtenden Stelle möglich.

Die Antragsfrist für die Förderrunde 2016 der VwV-Integration endet am 30. September 2015.

Ministerium für Integration: Förderprogramm VwV Integration

L-Bank: Unterlagen für Anträge

PM

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