Weiterentwicklung der Realschulen – Kabinett gibt Entwurf der Schulgesetzänderung zur Anhörung frei

Der Ministerrat hat am Dienstag (5. Mai 2015) die geplante Schulgesetzänderung zur Weiterentwicklung der Realschulen zur Anhörung freigegeben. Kern dieser Änderung ist, dass Schülerinnen und Schülern an Realschulen nicht nur der Realschulabschluss, sondern ebenfalls der Hauptschulabschluss ermöglicht wird. „So können wir Brüche in den Bildungsbiografien vermeiden und machen einen weiteren Schritt zu einem integrativen Angebot in der zweiten Säule“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Dies sei auch ein Beitrag zur Entkopplung von sozialer Herkunft und Bildungserfolg. Kultusminister Andreas Stoch: „Unser Konzept ist eine Antwort auf sich verändernde pädagogische Herausforderungen.“

Für die Schülerinnen und Schüler der Realschule soll zukünftig am Ende der Orientierungsstufe der Klassen 5 und 6 entschieden werden, auf welcher Niveaustufe – dem grundlegenden oder dem mittleren Niveau – sie unterrichtet werden, so Stoch. Ein Wechsel zwischen den Bildungsniveaus soll zum Ende des jeweiligen Schulhalbjahres möglich sein. Der geplanten Weiterentwicklung der Realschulen komme entgegen, dass die neuen Bildungspläne der Sekundarstufe I (Haupt-/Werkrealschule, Realschule und Gemeinschaftsschule) zum Schuljahr 2016/17 nicht mehr auf einzelne Schularten hin ausgerichtet, sondern nach Niveaustufen strukturiert seien.

„Für die sich verändernde pädagogische Arbeit an den Realschulen brauchen wir zusätzliche Ressourcen“, sagte Kultusminister Stoch. Im Anhörungsentwurf sei vorgesehen, dass im Schuljahr 2015/2016 den Realschulen zusätzlich 3,8 Poolstunden je Zug zugewiesen werden, so dass sie dann über insgesamt 6 Poolstunden verfügen. Ab dem Schuljahr 2016/2017 werden mit dem Start des neuen Realschulkonzepts weitere zwei Poolstunden je Zug hinzukommen. Ab dem Schuljahr 2017/2018 folgen weitere Erhöhungen auf schließlich zehn Poolstunden. Insgesamt werden für diese Ausbauschritte 424 Deputate benötigt.

Das Konzept zur Weiterentwicklung der Realschulen sehe ferner Fortbildungen der Lehrerinnen und Lehrer an den landesweit 429 öffentlichen Realschulen vor, für die Ressourcen im Umfang von 35 Deputaten sowie jährlich 500.000 Euro bereitgestellt werden sollen.

Ebenfalls zur Anhörung freigegeben hat das Kabinett eine Änderung der schulgesetzlichen Regelungen zu den Ganztagsgrundschulen. „Geplant ist, dass bei den Ganztagsgrundschulen in Wahlform zukünftig auch ein sukzessiver Aufbau möglich ist“, sagte Kultusminister Stoch.

PM

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