Der Ministerrat hat am Dienstag (22. November 2016) einen Gesetzentwurf des Kultusministeriums für die Weiterentwicklung der Realschule zur Anhörung freigegeben. „Die Realschule ist eine der tragenden Säulen unseres Schulsystems. Ihre Leistungen erkennen wir an und wir werden sie noch stärker als bisher unterstützen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann ergänzte: „Die Realschulen sind eine bewährte Schulart in Baden-Württemberg mit einem eigenen, besonderen Profil. Mit dem neuen Konzept unterstützen wir die Realschulen, sich für die Zukunft stark aufzustellen. Das Ziel ist mehr Leistung und Qualität.“ Das neue Konzept ermögliche den Realschulen, flexibler als bisher auf die Herausforderungen einer zunehmend heterogenen Schülerschaft zu reagieren.
Realschule bleibt eine leistungsstarke Schule
Das neue Konzept sieht vor, dass sich die Notengebung in der Orientierungsstufe in den Klassen 5 und 6 künftig ausschließlich am mittleren Niveau ausrichtet, das zum Realschulabschluss führt. „Damit bleibt die Realschule eine leistungsstarke Schule, deren vorrangiges Ziel es ist, die Schülerinnen und Schüler zum Realschulabschluss zu führen“, betonte Kultusministerin Eisenmann.
Nach der Orientierungsstufe führen die Realschulen entsprechend der Leistungsfähigkeit der Schüler gezielt zum Hauptschul- beziehungsweise Realschulabschluss. Statt wie bisher leistungsstärkere und leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler in einer Klasse gemeinsam zu unterrichten und zu fördern (binnendifferenziert), soll es den Schulen künftig möglich sein, leistungsdifferenzierte Gruppen oder Klassen zu bilden. Mindestens in den Fächern Deutsch, Mathematik, Pflichtfremdsprache und in den Naturwissenschaften sollen die Realschulen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Poolstunden leistungsdifferenziert unterrichten. Die Möglichkeit zu einer zeitweiligen Trennung bestand nur in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch und das nur in den Klassen 7 und 8. „Die Schulen haben künftig die Freiheit, entsprechend dem jeweiligen pädagogischen Konzept die Förderung der einzelnen Schülerinnen und Schüler noch stärker an deren Stärken und Schwächen zu orientieren“, erläuterte die Kultusministerin. Das Konzept zur Stärkung der Realschulen sei ein wichtiger Beitrag, um die Qualität dieser Schulart weiterzuentwickeln.
Um diese Leistungsdifferenzierung umsetzen zu können, soll die Zahl der Poolstunden bis zum Schuljahr 2020/21 von derzeit acht stufenweise auf 20 Stunden je Zug erhöht werden.
Die Gesetzesänderung soll zum Schuljahr 2017/2018 in Kraft treten.
PM