Der baden-württembergische Agrarminister Alexander Bonde und seine Amtskollegen aus Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen fordern, ein Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen (GVO) auf Bundesebene zu regeln. Damit soll die Opt-Out-Richtlinie der EU bundeseinheitlich und durch den Bund umgesetzt werden. Die Richtlinie ermöglicht, den Anbau von Genpflanzen einzuschränken oder zu verbieten. Eine bundesweite Umsetzung bedeute eine größere Rechtssicherheit als unterschiedliche Regelungen in jedem Bundesland. Das belegt ein Gutachten, das die Agrarminister in Auftrag gegeben und heute vorgestellt haben. Das Gutachten widerspricht Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt, der Anbauverbote auf Länderebene für rechtssicherer hält.
„Verbraucherinnen und Verbraucher wollen keine Gentechnik auf dem Acker und dem Teller. Um sie zu schützen, brauchen wir endlich ein rechtssicheres Anbauverbot von gentechnisch veränderten Pflanzen. Ich erwarte daher von der Bundesregierung eine klare Kante gegen Agro-Gentechnik und ein einheitliches und rigoroses Anbauverbot für Genpflanzen auf Bundesebene“, erklärte der baden-württembergische Agrarminister Alexander Bonde. Er wies darauf hin, dass Baden-Württemberg vielfältige Maßnahmen ergriffen habe, um die heimischen Äcker und Lebensmittel vor der Risikotechnologie Gentechnik zu schützen – unter anderem überprüft die amtliche Futtermittel- und Lebensmittelüberwachung regelmäßig Rohstoffe, Futter- und Lebensmittel auf das Vorhandensein gentechnisch veränderter Organismen, die korrekte Kennzeichnung und ein in Deutschland einmaliges Ernte-Monitoring liefert bei heimisch erzeugtem Mais, Soja, Raps und Leinsaat Hinweise auf mögliche Verunreinigungen durch gentechnisch veränderte Organismen – zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. „In der in dieser Woche vom Landtag verabschiedeten Novelle des Landesnaturschutzgesetzes haben wir außerdem einen drei Kilometer breiten Schutzgürtel gesetzlich verankert, der naturschutzfachlich besonders hochwertige Flächen vor Beeinträchtigungen durch Agro-Gentechnik bewahrt“, sagte Bonde.
In Berlin können sich Bundesagrar- und Bundesumweltministerium nicht einigen. Das Landwirtschaftsressort will Einzellösungen in den Ländern, das Umweltministerium hält ein flächendeckendes Anbauverbot für erforderlich. Ohne eine zügige bundesweite Lösung drohen Zulassungen und der Anbau von Genpflanzen auf unseren Feldern, betonten die sechs grünen Agrarminister. Die große Mehrheit der Länder habe bereits im April im Bundesrat gefordert, dass die Bundesregierung die Opt-Out-Richtlinie in bundeseinheitliches Recht umsetze. Die Forderung der Länder wird inzwischen durch weitere Gutachten gestärkt, darunter Gutachten des Bundesumweltministeriums, ein Gutachten des Thünen-Instituts sowie durch das von den grünen Agrarministern vorgelegte Gutachten.
Das Rechtsgutachten der Agrarminister prüft vor allem landwirtschaftsbezogene Fragestellungen. So sehen die Gutachter eine Reihe von Gründen, die ein bundesweites Anbauverbot von Genpflanzen rechtssicher machen. Dazu gehört der Schutz der konventionellen und ökologischen Landwirtschaft vor Verunreinigungen durch Genpflanzen. Beispiele sind der Schutz vor einem ungewollten GVO-Eintrag in Honig oder Saatgut.
Mit dem Vorschlag von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt, GVO-Anbau in den Ländern unterschiedlich zu regeln, drohten erhebliche negative Folgen für unsere bislang gentechnikfreie Land- und Lebensmittelwirtschaft, warnen die Minister.
Die EU-Richtlinie eröffnet den Staaten auch die Möglichkeit, Umwelt und landwirtschaftliche Produktion vor GVO-Einträgen zu schützen und daher GVO-Anbau zu untersagen. Die sechs grünen Landwirtschaftsminister fordern von der Bunderegierung, diesen Gestaltungsspielraum zu nutzen und dringend ein flächendeckendes Anbauverbot gesetzlich festzuschreiben.
PM