Es sorgt nicht nur für die notwendige Anpassung des Landesrechts an das seit 2010 bundesweit geltende Bundesnaturschutzgesetz, sondern wahrt auch landesrechtlich bewährte Standards und setzt darüber hinaus einige wichtige Akzente für den Naturschutz im Land. „Besonders erfreulich für den LJV ist“, so Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann, „dass der „Generalwildwegplan“ nach dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz auch Eingang ins Naturschutzrecht gefunden hat.“
Auch die Stärkung der Landschaftserhaltungsverbände, erweiterte Anhörungsrechte für anerkannte Naturschutzvereinigungen oder das Moorschutzprogramm gehören für den LJV zur Habenseite des neuen Gesetzes.
PM