Musterfeststellungsklage: „Besser als nichts“ statt „Eine für Alle“

Zum heutigen Inkrafttreten der Musterfeststellungsklage erklärt Dr. Manuela Rottmann, Obfrau im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz:

Anders als von Verbraucherschutzministerin Barley angekündigt, wird der 1. November kein Festtag für Dieselgeschädigte. Die Musterfeststellungklage ist in ihrer jetzigen Form zwar besser als nichts, wird aber für viele Geschädigte eine herbe Enttäuschung sein. Denn die Musterfeststellungsklage ist weder eine Lösung für alle Opfer des Diesel-Skandals, noch erspart sie den Geschädigten den individuellen Gang vor ein Gericht. Wer ehrlich ist, der muss die Geschädigten auch darauf einstellen, dass dieses Verfahren nicht schnell und einfach abzuschließen sein wird.

Die Musterfeststellungsklage ist keine „Eine-für-Alle-Klage“ wie Ministerin Barley behauptet, denn das Beispiel der Dieselklage zeigt, dass den Geschädigten selbst im positiven Fall ein weiterer umständlicher Prozess bevorsteht. Denn ADAC und vzbv klagen ab heute nur für die geschädigten Verbraucher, die vom Volkswagen-Pflichtrückruf betroffen waren. Sollte diese Musterfeststellungsklage erfolgreich sein, müssen die Geschädigten im Anschluss ihre individuellen Zahlungsansprüche in einer weiteren Klage geltend machen. Es bleibt zu hoffen, dass es den Gerichten und Verfahrensbeteiligten gelingt, dieses erste Verfahren trotz der Mängel in der Ausgestaltung des Musterfeststellungsverfahrens so gut es geht zu bewältigen.

Wir gehen davon aus, dass daher andere klageberechtigte Verbände sehr zurückhaltend mit der Erhebung weiterer Musterfeststellungsklagen sein und erst einmal die Erfahrungen aus dem VW-Verfahren auswerten werden. Wir werden darauf drängen, daraus die notwendigen gesetzgeberischen Konsequenzen zu ziehen.

Wir bedauern weiterhin, dass die Einführung einer Gruppenklage mit der Großen Koalition trotz eindeutiger Forderungen aus der Praxis wie zuletzt vom Deutschen Juristentag nicht machbar war. Individuelle Zusammenschlüsse von Betroffenen und ein gemeinsames Klagerecht von privaten Kunden und Unternehmern hätten den kollektiven Rechtsschutz in Deutschland gestärkt. Der Koalition fehlt der Mut und das Vertrauen, um Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen wirksam gegen Großkonzerne vor Gericht zu stärken. Deutschland ist nach wie vor weit von Chancengleichheit beim Zugang zu effektivem Rechtsschutz entfernt. Der Rechtsstandort Deutschland droht im Vergleich zu Rechtssystemen mit starken kollektiven Elementen wie den Niederlanden immer mehr ins Hintertreffen zu geraten.

Die Debatte um den kollektiven Rechtsschutz in Deutschland wird mit dem 1. November 2018 nicht beendet sein. Die anstehende Novelle des Kapitalanlegermusterverfahrensgesetzes, die Initiativen der EU-Kommission und das Bedürfnis der Praxis nach einem effizienten, die Gerichte entlastenden Instrument zur Bewältigung von Masseschäden werden das Thema weiter auf der Tagesordnung halten. Die Bundesregierung ist es geschädigten Bürgerinnen und Bürgern schuldig, ihnen einen fairen Zugang zu effektivem Rechtsschutz zu verschaffen. Das Vertrauen in den Rechtsstaat darf nicht allein in Sonntagsreden beschworen werden. Viel wichtiger ist es, dass der Rechtsstaat montags bis freitags in deutschen Gerichtssälen funktioniert.

PM BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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