Kabinett beschließt Entwurf eines Nachtrags zum Haushalt 2018/19

Die Landesregierung hat am Dienstag (23. Oktober 2018) den Entwurf eines Nachtrags zum Haushalt 2018/19 auf den Weg gebracht. Im Nachtrag werden Mehrausgaben von rund zwei Milliarden Euro veranschlagt. Darüber hinaus sollen zusätzlich implizite wie explizite Schulden in Höhe von voraussichtlich 1,7 Milliarden Euro getilgt werden. Die genaue Höhe der Schuldentilgung hängt vom Ergebnis der Steuerschätzung ab, das Ende des Monats vorliegt.

„Unsere Haushaltspolitik ist nachhaltig. In guten Zeiten treffen wir Vorsorge für stürmischere Zeiten“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Sitzung des Ministerrats. „Man sieht an diesem Nachtrag, dass das nicht nur schöne Worte sind. Wir wappnen uns für Haushaltsrisiken und bauen Schulden am Kreditmarkt ab. In Baden-Württemberg läuft die Schuldenuhr rückwärts – und mit diesem Nachtrag läuft sie noch etwas schneller.“ Man gehe mit dem Nachtragshaushalt aber auch entschlossen die großen Aufgaben der Zeit an und investiere in die gute Zukunft unseres Landes. Kretschmann: „Zusammenhalt, Innovation, Nachhaltigkeit – das ist der Dreiklang, der unsere Politik leitet. So gestalten wir den Wandel – von der Wohnungspolitik als drängender sozialer Frage über die künstliche Intelligenz als zentrale Schlüsseltechnologie der Zukunft bis zu einer sauberen und klimafreundlichen Mobilität.“ Finanzministerin Edith Sitzmann sprach von drei guten Gründen für den Nachtrag: „Wir gehen wichtige Zukunftsaufgaben entschlossen an. Wir bauen Schulden in einer Größenordnung ab, die deutlich spürbar ist. Und wir machen unseren Haushalt wetterfest.“

Mit dem Nachtrag sollen zusätzlich 500 Millionen Euro Schulden am Kreditmarkt getilgt werden. Damit wird der im Doppelhaushalt 2018/19 bislang vorgesehene Betrag auf 1 Milliarde Euro verdoppelt. Der Schuldenstand Baden-Württembergs liegt aktuell bei rund 46 Milliarden Euro. Zudem werden die noch verbliebenen Netto-Kreditermächtigungen in Höhe von 621 Millionen Euro abgelöst. Wenn die Schuldenbremse 2020 in Kraft ist, dürfen grundsätzlich keine neuen Kredite mehr aufgenommen werden. Es müssen also auch Ermächtigungen, neue Kredite aufzunehmen, durch Barmittel ersetzt werden. Insgesamt geht es um 1,5 Milliarden Euro.

Für den kommunalen Sanierungsfonds sind im Nachtrag zunächst 132 Millionen Euro eingeplant. Der Betrag wird – entsprechend der Ergebnisse der Steuerschätzung – gegebenenfalls noch angepasst. Mit dem Geld fördert das Land die Sanierung von Schulgebäuden, Straßen und Brücken in den Gemeinden, Städten und Kreisen.

„Von 2017 bis Ende 2019 werden wir 5,9 Milliarden Euro impliziter und expliziter Schulden getilgt haben. Das ist unser Beitrag für die Zukunft: Wir bauen Schuldenberge und Sanierungsstaus ab“, betonte Finanzministerin Sitzmann.

Zudem werde Vorsorge getroffen für wahrscheinliche Ausgabensteigerungen. „Es stehen erhebliche und recht konkrete finanzielle Mehrausgaben im Raum, auf die wir vorbereitet sein müssen“, so Sitzmann. Als Beispiele nannte sie die steigende Zahl an Menschen mit Behinderung, die Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz in Anspruch nehmen. Auch die Änderungen am Unterhaltsvorschussgesetz würden absehbar höhere Ausgaben für das Land mit sich bringen. Die Rücklage für Haushaltsrisiken ist nahezu aufgebraucht. Im Entwurf des Nachtrags ist eine Erhöhung um eine Milliarde Euro vorgesehen.

Die Landesregierung veranschlagt in ihrem Entwurf darüber hinaus 105 Millionen Euro für das Paket zur Luftreinhaltung. Dieses geht zurück auf eine Verständigung der Koalition. Die gesamte Vereinbarung hat ein Volumen von 450 Millionen Euro.

Insgesamt 563 Millionen Euro sind für Schwerpunkte aus der Vereinbarung mit den kommunalen Landesverbänden vom Juli 2018 vorgesehen. So sollen die Stadt- und Landkreise in diesem wie im nächsten Jahr 134 Millionen Euro für die Anschlussunterbringung geduldeter Flüchtlinge erhalten. „Bislang sind die Kreise dafür alleine aufgekommen. Wir lassen sie nicht im Regen stehen“, sagte Sitzmann. Zudem sind Mittel für den Pakt für gute Bildung und Betreuung eingeplant. Für die Betreuung in den Kindergärten gibt es ein deutliches Plus: Ab 2019 wird die Förderung stufenweise von derzeit 529 Millionen Euro auf über 1 Milliarde Euro erhöht. Und auch die ab 2020 neu geordnete und erhöhte Förderung von Straßen, Radwegen, Bussen und Bahnen in den Kommunen wird im Nachtrag vorbereitet. Künftig werden die bisher vom Bund getragenen Zahlungen (165 Millionen Euro im Jahr) weiter geführt und durch Land und Kommunen auf 320 Millionen Euro nahezu verdoppelt.

Für Vorhaben aus dem Strategiedialog Automobilwirtschaft sind im Entwurf des Nachtrags 21 Millionen Euro zusätzlich eingeplant. Hinzu kommen Verpflichtungsermächtigungen über 40 Millionen Euro für die kommenden Jahre. Der Ministerpräsident erklärte: „Wir wollen und müssen den Transformationsprozess in der Automobilindustrie erfolgreich gestalten. Deshalb legen wir im Nachtrag noch einmal an Tempo zu.“

Eine Finanzierungsgrundlage wird für einen Wohnungsbaufonds (zunächst 35 Millionen Euro) geschaffen. Zudem werden 13 Millionen Euro für Dürrehilfen für besonders betroffene Landwirte und unter anderem 40 Millionen Euro für das Nationaltheater in Mannheim bereitgestellt.

Die Zuwendungen an die Landesstiftung Opferschutz werden im Jahr 2019 von 400.000 Euro auf 800.000 Euro verdoppelt. Die Arbeit der Verbraucherzentrale wird mit weiteren 250.000 Euro unterstützt. Mit 1,5 Millionen Euro werden 200 Studienplätze für angehende Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer eingerichtet. Die Studienplätze an medizinischen Fakultäten werden um 150 aufgestockt, 2019 sind für den Einstieg in den Ausbau 2 Millionen Euro veranschlagt. Mit einem Impulsprogramm für den gesellschaftlichen Zusammenhalt sollen Akzente gegen die zunehmende Polarisierung in der Gesellschaft gesetzt werden (10 Millionen Euro in 2019).

Ein Schwerpunkt im Entwurf des Nachtrags sind auch Projekte der Zukunftstechnologie Künstliche Intelligenz (KI). Insgesamt 20 Millionen Euro sind dafür eingestellt. Außerdem schafft der Nachtrag die Voraussetzungen dafür, dass das Land vom Bund bereits angekündigte Mittel zur Förderung von KI und Batterieforschung kofinanzieren kann. Kretschmann erklärte: „KI und Batterieforschung bieten großes Potential für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg. Wenn der Bund also in diesen Bereichen weitere Projekte auflegt, müssen wir handlungsfähig sein und dürfen keine Zeit verlieren.“

Die Ausgaben des Nachtrags in Höhe von rund 2 Milliarden Euro werden im Wesentlichen aus dem noch zur Verfügung stehenden Überschuss (1,961 Milliarden Euro) gedeckt. Eingeplant sind auch 43 Millionen Euro Steuermehreinnahmen, für die keine Tilgungsverpflichtung besteht.

Der überwiegende Teil der Steuermehreinnahmen (aktuell sind das 1,323 Milliarden Euro) muss laut Landeshaushaltsordnung für den Abbau von Schulden verwendet werden. Darüber hinaus sind 400 Millionen Euro zum Abbau von Verbindlichkeiten der Landesbeteiligung Baden-Württemberg GmbH vorgesehen, die sich aus der Kapitalerhöhung bei der Landesbank Baden-Württemberg  im Jahr 2009 ergeben hatten. Die Mittel dafür sind über die mittlerweile nicht mehr notwendige Risikoabschirmung aus der Übernahme der Sachsen LB als Garantiegebühren an das Land geflossen.

 

Weitere Informationen:

Deckungskonzept zum Entwurf des Nachtrags zum Haushalt 2018/2019 (in Millionen Euro):

 

Deckungsmittel 2018 2019 Summe
Rechnungsmäßiger Überschuss aus dem Jahr 2017 1.222 739 1.961
Mittel aus der Mai-Steuerschätzung 2018, für die keine Tilgungsverpflichtung besteht 9 34 43
Summe 1.231 773 2.004
Deckungsbedarf 2018 2019 Summe
Zusätzliche Maßnahmen zur Luftreinhaltung 105 0 105
Umsetzung der Vereinbarung mit Gemeinden, Städten und Landkreisen
vom 24. Juli 2018
(Gesamtvolumen der Vereinbarung: 1,6 Milliarden Euro, rund 1 Milliarde Euro davon entfällt auf das Land)
114 449 563
Gesetzlich zwingende Mehrausgaben 14 61 75
Rücklage für Haushaltsrisiken 1.004 1.004
Dringende Mehrausgaben der Ressorts 26 231 257
Summe 1.231 773 2.004

 

Übersicht über den Schuldenabbau des Landes seit dem Haushalt 2017 (in Millionen Euro; Stand: 23. Oktober 2018, vor der Herbst-Steuerschätzung 2018):

 

2017 bis 2019

Urhaushalt

2018/2019 Nachtrag 2017
bis 2019
gesamt
Tilgung von Kreditmarktschulden 500 500 1.000
Ablösung noch bestehender Kreditermächtigungen 912 621 1.533
Abbau impliziter Verschuldung in Kommunen (kommunaler Sanierungsfonds) 482 132 614
Abbau impliziter Verschuldung für zukünftige Versorgungsverpflichtungen (zusätzlich zu den monatlichen Einzahlungen je Beamter und Beamtin) 120 0 120
Abbau impliziter Verschuldung (Eventualverbindlichkeiten NECKARPRI-GmbH) 311 0 311
Abbau impliziter Verschuldung (Rückführung von Verbindlichkeiten der Landesbeteiligung Baden-Württemberg GmbH) 0 400 400
Abbau impliziter Verschuldung durch Sanierung bei den Uniklinika 400 0 400
Abbau impliziter Verschuldung durch weitere Sanierungsmaßnahmen an landeseigenen Gebäuden, Straßen und Brücken 1.493 28 1.521
weiterer Abbau impliziter Verschuldung 35 35
Summe 4.218 1.716 5.934

PM Staatsministerium Baden-Württemberg

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