Verlängert: Öffentlichkeitsbeteiligung zum Schienenlärm durch das Eisenbahn-Bundesamt – Bürgerinnen und Bürger können sich noch bis 30. Juni beteiligen

Ende 2014 stellte das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) mit deutlicher Verzögerung die Ergebnisse zur Lärmkartierung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes vor. Nun erhalten von Schienenlärm betroffene Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung zum Probelauf der Lärmaktionsplanung des EBA beizutragen. Hierfür hat das EBA unter www.laermaktionsplanung-schiene.de eine Beteiligungsplattform eingerichtet.

Auf dieser können die Lärmbelastungen noch bis 30. Juni 2015 in einer Kartendarstellung eingetragen und im Rahmen von acht Fragen kommentiert werden. Ursprünglich hatte das EBA eine kürzere Frist vorgesehen. „Ich halte das für eine gute Chance für betroffene Bürgerinnen und Bürger den Bund ohne großen Aufwand auf lokale Probleme beim Schienenlärm hinzuweisen“, so Gisela Splett, Staatssekretärin im Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur (MVI).

Als Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung wies Splett darauf hin, dass die Lärmaktionsplanung ein Probelauf des EBA sei und nicht den gesetzlichen Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gerecht wird. „Daher sind die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg weiterhin bei der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken sowie in Ballungsräumen gefordert“, so Splett weiter.

Erst bei der kommenden Lärmaktionsplanung 2017/2018 wird die gesetzlich geregelte Zuständigkeit auf das EBA übergehen. Diesbezüglich hatte sich das MVI mit Schreiben vom 18. März 2015 an die Städte und Gemeinden gewandt. Die Aussagen des Schreibens, welches auch auf den Lärmschutz-Seiten der MVI-Homepage zur Verfügung steht, sind daher nach wie vor gültig. Sie finden es unter:

http://mvi.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mvi/intern/dateien/PDF/Kartierungsergebnisse_und_Laermaktionsplanung_der_Stufe_2_an_Haupteisenbahnstrecken_des_Bundes.pdf

PM

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