Das Land hat weitere Bewilligungsbescheide an neun Kommunen zur Modernisierung von Ländlichen Wegen übergeben. Das Ländliche Wegenetz ist nicht nur ein wichtiger Faktor zur Unterstützung der Landwirtschaft, sondern auch für Rad- und Wandertouren sowie Spaziergänge bestens geeignet.
„Die Gemeinden weisen bereits seit Jahren auf den vielfach maroden Zustand ihrer ländlichen Wege hin. Teilweise mag das daran liegen, dass die notwendigen Unterhaltungsarbeiten nicht getätigt werden. Oftmals genügen die vorhandenen Wege jedoch einfach nicht mehr den Ansprüchen, welche die Landwirtschaft an die ländlichen Wege stellt“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der zweiten Übergabetranche von Bewilligungsbescheiden aus dem neuen Förderprogramm des Ministeriums zur nachhaltigen Modernisierung des Ländlichen Wegenetzes.
Ländliche Wege wichtig für Landwirtschaft und Rad- und Wandertouren
Die Landesregierung habe diesen Hilferuf vernommen und im Koalitionsvertrag die Förderung der Modernisierung Ländlicher Wege verankert. Daraufhin wurden bisher fünf Millionen Euro in den Doppelhaushalt 2018/2019 eingestellt. Weitere fünf Millionen Euro sollen im folgenden Doppelhaushalt 2020/2021 bereitgestellt werden. Die Mittel sollen in den Jahren 2018 bis 2021 zu gleichen Teilen zur Verfügung stehen. Das ländliche Wegenetz sei nicht nur ein wichtiger Faktor zur Unterstützung der Landwirtschaft, sondern durch seine multifunktionale Eigenschaft auch für Rad- und Wandertouren sowie für Spaziergänge in der Gemeinde für alle Einwohnerinnen und Einwohner bestens geeignet. „Die Unterstützung der Gemeinden erfolgt über ein Förderprogramm, das lediglich mit so viel Bürokratie wie unbedingt erforderlich durchgeführt wird, um alle rechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen“, so der Minister.
Die unteren Flurneuordnungsbehörden bei den Landratsämtern stehen bei Bedarf den Gemeinden als Spezialisten für den ländlichen Wegebau beratend zur Seite. Sie leiten die Anträge an das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung als Bewilligungsstelle weiter.
„Da so kurz nach der Einführung der Fördervorschrift bereits erneut acht bewilligungsreife Anträge der Gemeinden vorliegen, gehe ich davon aus, dass eine große Anzahl von Anträgen eingereicht wird. Ich bin sicher, dass die Kommunen durch dieses Programm bei der Sanierung Ihrer wichtigsten landwirtschaftlichen Wege entscheidend unterstützt werden“, sagte der Minister.
Über 240.000 Euro an neun Kommunen
Neun Kommunen wurden mit insgesamt 243.167,70 Euro gefördert. Welche Kommune welche Fördersumme erhielt, wird im Folgenden aufgelistet:
Schechingen: 39.304,31 EUR
Wallhausen: 37.600,00 EUR
Bühlertann: 23.230,00 EUR
Hüfingen: 26.760,00 EUR
Aach: 11.714,29 EUR
Wilhelmsdorf: 14.622,00 EUR
Aitrach: 26.158,80 EUR
Westerheim: 27.956,30 EUR
Kornwestheim: 35.822,00 EUR
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung: Gesetze und Vorschriften
Landwirtschaftsministerium: Ländlicher Raum
Landwirtschaftsministerium: Landwirtschaft
PM Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz