Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat im Landtag die Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Stuttgart gegen Kritik verteidigt. Zum einen gebe das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bei Zufahrtsbeschränkungen für Euro-4/IV-Diesel und schlechter wenig Spielraum. Zum anderen setze die Landesregierung auf ein breites Maßnahmenpaket, um weitere Beschränkungen zu vermeiden.
Die Luft in Stuttgart ist in den vergangenen Jahren besser geworden. Außer am Neckartor halte man in ganz Baden-Württemberg mittlerweile die Grenzwerte ein. Aber bei der Stickstoffoxid-Belastung halte das Land die Grenzwerte im Jahresmittel immer noch nicht ein, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Plenum. Die sinkenden Werte zeigen aber, dass die Landesregierung schon viel erreicht habe. „Und zwar nicht durch lautes Geschrei, sondern durch beharrliche Arbeit“, sagte Kretschmann.
Im Einzelnen habe die Landesregierung in den vergangenen Jahren den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) entschlossen ausgebaut und attraktiver gemacht. Baden-Württemberg fördere die Elektromobilität, und das Jobticket des Landes sei ein Erfolg und Vorbild für Unternehmen. „Unsere Erfolge können sich wirklich sehen lassen. Aber wir sind noch nicht da, wo wir hin wollen – hin müssen“, resümierte Kretschmann. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil klare Vorgaben zur Luftreinhaltung gemacht.
Den Rechtsstaat nicht beschneiden
Kretschmann warnte eindrücklich davor, über dieses höchstrichterliche Urteil hinwegzugehen. „Überlegen Sie sich gut, was Sie da tun. Schauen Sie sich um in Europa. Da gibt es Staaten, die wir dafür kritisieren, dass sie den Rechtsstaat beschneiden. Dazu bin ich nicht bereit. Und dazu ist meine Koalition nicht bereit“, machte Kretschmann deutlich.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts habe das Land vor die Herausforderung gestellt, drei Dinge unter einen Hut zu bekommen: Saubere Luft, Mobilität sowie Arbeit und Wohlstand. Das jetzt von der Landesregierung beschlossene Maßnahmenpaket messe sich genau an dieser Herausforderung. Bei Fahrzeugen mit Euro 4/IV und schlechter habe man keine Wahl. „Hier räumt uns das Bundesverwaltungsgericht keine Übergangsfristen ein.“ Deshalb könne man diese Fahrzeuge ab 1. Januar 2019 nicht mehr im Stadtgebiet zulassen. Weitreichende Ausnahmeregelungen sorgen aber dafür, dass die Stadtgesellschaft weiter funktioniere, erklärte Ministerpräsident Kretschmann.
Massive Investitionen in Maßnahmen für saubere Luft
Die Maßnahmen sollen auch vermeiden, dass es zu Zufahrtsbeschränkungen von Euro-5/V- Fahrzeugen komme. Daher investiere die Landesregierung 430 Millionen Euro für saubere Mobilität in Stuttgart und ganz Baden-Württemberg. Dazu gehöre nicht nur, den ÖPNV auszubauen und zu stärken, sondern auch mit Technik den Verkehr im Land zu verbessern. „Wir setzen weiter alles ein, was ausgeklügelte Technik schon heute kann, um den Verkehr intelligent zu steuern und dadurch zu verstetigen“. Kretschmann betonte, dass dieses Maßnahmenpaket in Deutschland einzigartig sei und dass es die Lösung einer verfahrenen Situation ermögliche.
Maßnahmenpaket zur Luftreinhaltung Stuttgart
PM Staatsministerium Baden-Württemberg