„Schnell und sicher in die Zukunft“ – Unter diesem Motto fand am 29. Juni 2018 die Landeskonferenz Radschnellverbindungen Baden-Württemberg statt. Gut 150 Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen, Landkreisen und Verbänden diskutierten über die nächsten Schritte zur Realisierung von Radschnellwegen. Schwerpunkt dabei: Die Ergebnisse aus den regionalen Machbarkeitsstudien und einer Potentialanalyse des Landes.
„Radschnellwege sind machbar. In Zukunft wird es auch in Baden-Württemberg möglich sein, dass Pendler auch längere Wege zur Arbeit mit dem Rad auf breiten kreuzungsfreien Wegen zurücklegen können,“ sagte Verkehrsminister Winfried Hermann, MdL, anlässlich der Landeskonferenz Radschnellverbindungen in Stuttgart. „Auf ein solches Angebot warten viele, die gerne mit eigener Kraft am Stau vorbeifahren wollen.“
10 Radschnellwege bis 2025
In einer landesweiten Potentialanalyse hat das Land 32 Radschnellwege mit einer Gesamtlänge von 500 Kilometern im vordringlichen Bedarf identifiziert. Weitere 20 Strecken könnten sich durch lokalspezifische Faktoren als radschnellverbindungswürdig erweisen.
Das Land greift dabei Vorbilder aus den Niederlanden und Dänemark auf, profitiert aber auch von Erfahrungen der Stadt Freiburg mit Radvorrangrouten. Insgesamt sollen bis 2025 in Baden-Württemberg 10 Radschnellverbindungen realisiert werden. „Insbesondere die niederländische Expertise hilft, die Realisierung von Radschnellwegen hier bei uns im Land mit hoher Qualität voranzubringen,“ stellte der VCD Landesvorsitzende Matthias Lieb fest.
Änderung des Straßengesetzes
Um zukünftig Radschnellwege in eigener Verantwortung bauen zu können, ändert das Land Baden-Württemberg derzeit das Straßengesetz. Danach werden zukünftig Radschnellwege mit besonders viel Potenzial und überregionaler Verbindungsfunktion vom Land wie Landesstraßen betrieben und gebaut. Minister Hermann betonte hierzu: „Zukünftig werden wir in Baden-Württemberg in ausgewählten Abschnitten Landesstraßen nur für Radfahrer haben – das sind keine kleinen Radwege mehr –sondern Infrastrukturprojekte wie vergleichbare Straßen.“
Die ersten drei Strecken befinden sich bereits in der Planung. Die Regierungspräsidentin des Regierungsbezirks Karlsruhe, Nicolette Kressl, stellte auf der Landeskonferenz die Planung für die Strecke Heidelberg-Mannheim vor. Die beiden weiteren Pilotstrecken des Landes sind Bad-Wimpfen – Heilbronn und Plochingen – Stuttgart. „Von den Erfahrungen der Pilotstrecken können die über 40 anderen Projekte im Land profitieren, die sich derzeit noch in der Phase der Machbarkeitsuntersuchungen befinden“, erläuterte Verkehrsminister Hermann.
Zusätzlich wird es auch Radschnellwege der Kommunen geben. Dazu fördert das Land derzeit über 40 Machbarkeitsstudien für kommunale Strecken.
Hintergrund
Die Landeskonferenz wurde vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg gemeinsam mit dem VCD (Verkehrs-Club Deutschland) Baden-Württemberg veranstaltet. Dieser unterstützt mit seinem Projekt Radschnellwege Baden-Württemberg Kommunen, Landkreise und Regionalverbände in ihrem Engagement für die Umsetzung von Radschnellverbindungen. Das VCD-Projekt wird vom Ministerium für Verkehr im Rahmen des Förderprogramms Nachhaltig mobil: Wissenstransfer von der Forschung in die Praxis gefördert.
Die erste kommunale Pilotstrecke von Böblingen/Sindelfingen nach Stuttgart wurde auf der Konferenz ebenfalls präsentiert. Sie wird vom Land mit Sondermitteln gefördert.
Definition Radschnellverbindungen/Radschnellwege
Radschnellverbindungen sind qualitativ hochwertige, direkt geführte und leistungsstarke Radverkehrsverbindungen zwischen Kreisen und Kommunen. Aufgrund ihrer direkten, umwegefreien Führungen mit wenigen Stopps und großer Breiten sind sie besonders attraktiv – gerade auch auf längeren Distanzen. Sie haben daher insbesondere im Hinblick auf die steigende Nutzung von E-Bikes und Pedelecs großes Potenzial, um Hauptverkehrsachsen auf Straße und Schiene zu entlasten, Staus zu vermeiden und zur Luftreinhaltung beizutragen.
Radschnellverbindungen zeichnen sich durch folgende Eigenschaften aus:
Gesamtstrecke: mindestens 5 Kilometer
interkommunale Verbindung
bedeutende Verbindung für Alltagsradverkehr (DTVw ≥ 2.000 Radfahrende/24h auf überwiegenden Teil der Gesamtstrecke)
Weitere Informationen unter: www.radschnellverbindungen-bw.de
PM Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg