Land unterstützt Kommunen bei der Modernisierung Ländlicher Wege

Das Land hat erste Bewilligungsbescheide zur nachhaltigen Modernisierung von Ländlichen Wegen übergeben. Das Ländliche Wegenetz ist nicht nur ein wichtiger Faktor zur Unterstützung der Landwirtschaft, sondern auch für Rad- und Wandertouren bestens geeignet.

„Seit vielen Jahren weisen die Gemeinden auf den vielfach maroden Zustand ihrer Ländlichen Wege hin. Teilweise mag das daran liegen, dass die notwendigen Unterhaltungsarbeiten nicht getätigt werden. Aber vielfach genügen die vorhandenen Wege einfach nicht mehr den Ansprüchen, welche die Landwirtschaft an die Ländlichen Wege stellt“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der Übergabe der ersten Bewilligungsbescheide aus dem neuen Förderprogramm des Ministeriums zur nachhaltigen Modernisierung des Ländlichen Wegenetzes.

Förderung im Koalitionsvertrag verankert

Die Landesregierung habe diesen Hilferuf aufgenommen und im Koalitionsvertrag die Förderung der Modernisierung Ländlicher Wege verankert. In der Folge wurden insgesamt zehn Millionen Euro durch den Landtag Baden-Württemberg in den Haushalt eingestellt. Diese sollen in den Jahren 2018 bis 2021 zu gleichen Teilen zur Verfügung stehen. „Das Ländliche Wegenetz ist nicht nur ein wichtiger Faktor zur Unterstützung der Landwirtschaft, sondern durch seine multifunktionale Eigenschaft auch für Rad- und Wandertouren sowie für Spaziergänge in der Gemeinde für alle Einwohnerinnen und Einwohner bestens geeignet. Die Hilfestellung für die Gemeinde erfolgt über ein Förderprogramm, das lediglich mit so viel Bürokratie wie unbedingt erforderlich durchgeführt wird, um alle rechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen“, sagte der Minister.

Die unteren Flurneuordnungsbehörden bei den Landratsämtern stehen bei Bedarf den Gemeinden als Spezialisten für den Ländlichen Wegebau beratend zur Seite. Sie leiten die Anträge an das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung als Bewilligungsstelle weiter. „Da den Gemeinden so kurz nach der Einführung der Fördervorschrift bereits neun bewilligungsreife Anträge vorliegen, gehe ich davon aus, dass noch eine große Anzahl von Anträgen eingereicht wird. Ich bin sicher, dass die Kommunen durch dieses Programm bei der Sanierung Ihrer wichtigsten Landwirtschaftlichen Wege entscheidend unterstützt werden“, betonte der Minister.

Geförderte Kommunen

Neun Kommunen wurden mit insgesamt 295.244,55 Euro gefördert. Welche Kommune welche Fördersumme erhielt, wird im Folgenden aufgelistet:

Balingen: 40.336,13 Euro

Boxberg: 17.591,40 Euro

Dettingen unter Teck: 29.505,55 Euro

Herrenberg: 29.887,00 Euro

Lonsee: 22.779,25 Euro

Marktgröningen: 17.000,00 Euro

Neuenstein: 74.789,92 Euro

Rot am See: 36.968,00 Euro

Stödtlen: 26.387,20 Euro

Verwaltungsvorschrift über die nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen (PDF)

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL)

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

PM Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

 

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